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Vertragsnaturschutz

 

Auch im Kreis Olpe gefährdet die Intensivierung der Landwirtschaft die Vielfalt von Tieren, Pflanzen und Lebensräumen. Der Kreis Olpe fördert daher die naturschutzbetonte Nutzung bestimmter Grünlandflächen und seltener Kulturbiotope wie Heiden und Magerrasen im Rahmen eines Kulturlandschaftsprogramms (KULAP).

Das Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) speist sich aus EU-, Landes- und Kreismitteln. Eine Förderung ist auf allen Flächen in Naturschutzgebieten sowie auf Flächen mit gesetzlich geschützten Biotopen möglich. Weitere Flächen können in Einzelfällen hinzukommen.

Antragsberechtigt sind Landwirtschaft Betreibende. Der Förderzeitraum läuft über mindestens fünf Jahre. Anträge können bei der Unteren Naturschutzbehörde bis zum 30.06. jeden Jahres gestellt werden. Vertragsbeginn ist der 1. Januar des Folgejahres.

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