Wärmepumpen - Erdwärmenutzung - Geothermie
Der Entzug von Wärme aus dem Grundwasserleiter beziehungsweise dem Grund- oder Oberflächenwasser (zum Beispiel durch Wärmepumpen oder sonstige Geothermieanlagen) stellt eine Gewässerbenutzung dar und bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis.
Der hierfür erforderliche Antrag ist bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Olpe zu stellen. Vor Antragstellung wird eine Abstimmung hinsichtlich des Bohrpunktes und der erforderlichen Antragsunterlagen empfohlen.