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Wechselkennzeichen

Sie haben die Möglichkeit, zwei Fahrzeuge der selben Fahrzeugklasse mit einem Wechselkennzeichen zur Nutzung der beiden Kraftfahrzeuge auszustatten.

Da die Zuteilung eines Wechselkennzeichens allerdings sehr umfangreich und zeitaufwendig ist, wird die Zulassungsstelle des Kreises Olpe diese Kennzeichen vorerst nur nach vorheriger Terminvereinbarung ausgeben. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass unnötige Wartezeiten für die Kundinnen und Kunden vermieden werden. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, können die erforderlichen Eingaben gemacht, die Schilder geprägt und die Papiere gedruckt und mitgenommen werden.

Was muss ich beachten?

Das Wechselkennzeichen besteht aus zwei Teilen: Dem für beide Fahrzeuge gemeinsamen Kennzeichenteil mit der Zulassungsplakette, was immer dann am jeweiligen Fahrzeug angebracht wird, mit dem man am Straßenverkehr teilnimmt und dem an beiden Autos fest installierten fahrzeugbezogenen Teil mit der HU-Plakette. Das am Straßenverkehr teilnehmende Fahrzeug muss unbedingt beide Kennzeichenteile führen. Der gemeinsame Kennzeichenteil ist vor Fahrtbeginn an dem Fahrzeug anzubringen. Die Kennzeichenteile müssen immer fest montiert werden. Eine Befestigung mit Klebeband, Magnet oder Schnur ist nicht zulässig.

Das Wechselkennzeichen kann nur für Fahrzeuge mit folgenden Fahrzeugklassen verwendet werden: 

  • M1: Fahrzeug zur Personenbeförderung bis 8 Sitzplätze (hier: "PKW") 
  • L: Zweirädrige oder dreirädrige sowie leichte vierrädrige Fahrzeuge (hier: Motorräder, Trikes, sonstige dreirädrige Fahrzeuge, Quads) 
  • O1: Anhänger bis 750 kg Gesamtgewicht

Fragen zur Versicherungsprämie sollte die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter im Vorfeld mit seiner Kfz-Haftpflichtversicherung abklären. Zudem werden beide Fahrzeuge voll versteuert.

Sollte eines der beiden Fahrzeuge abgemeldet werden, kann das Wechselkennzeichen an dem verbleibenden Fahrzeug weiterhin geführt werden.

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