Die Neuanlage von Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen außerhalb des Waldes gilt als Eingriff in Natur und Landschaft und bedarf der Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde.
Zur Antragstellung verwenden Sie bitte den Vordruck. Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt entnehmen.