Wiederzulassung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug, das zuletzt im Kreis Olpe zugelassen war, nach einer Abmeldung erneut im Kreis Olpe anmelden möchten, sind folgende Unterlagen für diese Wiederzulassung erforderlich:
- Zulassungsbescheinigung Teil I, früher Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II, früher Fahrzeugbrief
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Gültiger Ausweis beziehungsweise Reisepass mit Meldebescheinigung
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
- Bei Firmen zusätzlich: Bescheinigung des Gewerbeamtes beziehungsweise Handelsregisterauszug
- Bei Vereinen zusätzlich: Auszug aus dem Vereinsregister
- Bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und gültiger Ausweis der bevollmächtigten Person sowie der vollmachtgebenden Person
- Bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen oder Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligung und gültige Ausweis der Erziehungsberechtigten
- Kennzeichenschilder, soweit vorhanden
- Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer