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Wiederzulassung

Wenn Sie Ihr Fahrzeug, das zuletzt im Kreis Olpe zugelassen war, nach einer Abmeldung erneut im Kreis Olpe anmelden möchten, sind folgende Unterlagen für diese Wiederzulassung erforderlich:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I, früher Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II, früher Fahrzeugbrief
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Gültiger Ausweis beziehungsweise Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
  • Bei Firmen zusätzlich: Bescheinigung des Gewerbeamtes beziehungsweise Handelsregisterauszug
  • Bei Vereinen zusätzlich: Auszug aus dem Vereinsregister
  • Bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und gültiger Ausweis der bevollmächtigten Person sowie der vollmachtgebenden Person
  • Bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen oder Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligung und gültige Ausweis der Erziehungsberechtigten
  • Kennzeichenschilder, soweit vorhanden
  • Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

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