Wirtschaftliche Jugendhilfe
Die Aufgaben der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (WJH) umfassen die verwaltungsrechtliche und finanzielle Abwicklung pädagogisch notwendiger Jugendhilfemaßnahmen.
Hierzu gehören:
- die Leistungsbewilligung durch Bescheid an die Leistungsberechtigten
- die Abrechnung mit den Leistungserbringern
- die Gewährung von Krankenhilfen und einmaligen Beihilfen bei Fremdunterbringungen
- die Zahlung von Pflegegeldern an die Pflegefamilien
- die Überprüfung einer Kostenbeteiligung der Hilfeempfänger und deren Eltern
- die Ermittlung und Geltendmachung von Kostenerstattungsansprüchen bei anderen Kostenträgern (Jugendamter, Sozialämter, Landschaftsverbände, u. a.).