Wirtschaftliche Jugendhilfe
Die Aufgaben der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (WJH) umfassen die verwaltungsrechtliche und finanzielle Abwicklung pädagogisch notwendiger Jugendhilfemaßnahmen.
Hierzu gehören:
- die Leistungsbewilligung durch Bescheid an die Leistungsberechtigten
- die Abrechnung mit den Leistungserbringern
- die Gewährung von Krankenhilfen und einmaligen Beihilfen bei Fremdunterbringungen
- die Zahlung von Pflegegeldern an die Pflegefamilien
- die Überprüfung einer Kostenbeteiligung der Hilfeempfänger und deren Eltern
- die Ermittlung und Geltendmachung von Kostenerstattungsansprüchen bei anderen Kostenträgern (Jugendamter, Sozialämter, Landschaftsverbände, u. a.).
Dokumente
Ansprechpartner
- Thomas Fischer (Widersprüche, Zuständigkeitswechsel, Kostenerstattung und Entgeltvereinbarungen)
- Marlies Jung (Buchstabenbereich A - G, P)
- Andrea Lück (Buchstabenbereich T - Y - Zuständigkeitswechsel, Kostenerstattung)
- Simone Huppemkothen (Buchstabenbereich H. S)
- Claudia Zeppenfeldt (Buchstabenbereich I, J, K)
- Carina Dornseifer (L - O, Q, R, Z sowie unbegleitete minderjährige Ausländer)
- NN (unbegleitete minderjährige Ausländer)