E-Rechnungen
Nach dem Wachstumschancengesetz ist der Kreis Olpe ab dem 01.01.2025 verpflichtet, sogenannte E-Rechnungen empfangen zu können.
Bei einer elektronischen Rechnung im Sinne dieses Gesetztes handelt es sich um eine Rechnung im XML-Format nach dem europäischen Standard „X-Rechnung“. Eine Rechnung im PDF-Format, welche bspw. per E-Mail versandt wurde, stellt in diesem Sinne keine E-Rechnung dar.
Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 der Verordnung zur Ausgestaltung des elektronischen Rechnungsverkehrs nach § 7a des E-Government-Gesetzes Nordrhein-Westfalen (E-Rechnungsverordnung NRW) ist für die Übermittlung von elektronischen Rechnungen an Behörden des Landes das Vergabeportal des Landes Nordrhein-Westfalen zu nutzen.
Die Zusendung der elektronischen Rechnungen ist unter anderem über die E-Rechnungs-Webfunktion auf vergabe.nrw.de oder als Direktversand per Mail an eingang@erechnung.nrw möglich. Für die Nutzung der E-Rechnungs-Webfunktionen ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
In jeder Rechnung muss unabhängig vom Übertragungsweg die Leitweg-ID des Rechnungsempfängers angegeben sein.
Für die Organisationseinheiten des Kreises Olpe liegen folgende Leitweg-IDs vor:
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- Kreisverwaltung Olpe: 059660024024-31002-47
- Kreiswerke Olpe: 059660024024-32001-57
- Zweckverband Abfallwirtschaft im Kreis Olpe – ZAKO: 059660024024-34001-71
Eine Liste der Leitweg-IDs finden Sie unter: LeitwegID_Liste_NRW_2024-09-30.xlsx .
Gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 der E-Rechnungsverordnung NRW sind wir verpflichtet, grundsätzlich den Datenaustauschstandard X-Rechnung zu verwenden. Eine ZUGFeRD-Rechnung wird nur angenommen und verarbeitet, sofern sie dem Profil X-Rechnung des aktuellsten ZUGFeRD-Standards entspricht.
Weitere Hinweise finden Sie hier.