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Zugangseröffnung

Der Kreis Olpe bietet die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation an.

Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3 a des Verwaltungsverfahrensgesetzes Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 3 E-Government-Gesetz Nordrhein-Westfalen und § 3 a des Verwaltungsverfahrensgesetzes in Verbindung mit § 2 E-Government-Gesetz. Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger einen Zugang eröffnet hat.

Der Kreis Olpe hat einen entsprechenden Zugang unter folgenden technischen Rahmenbedingungen eröffnet:

 

E-Mail an die zentrale E-Mail-Adresse des Kreises Olpe

E-Mail an die zentrale E-Mail-Adresse des Kreises Olpe

Ihre Anliegen, die keine eigenhändige Unterschrift benötigt, können Sie an info@kreis-olpe.de senden.

Förmliche Verfahrensanträge, Widersprüche, Schriftsätze oder ähnliches können über diese E-Mail-Adressen allerdings nicht rechtsverbindlich eingereicht werden. Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege erforderlich.

Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Verwaltung versenden, so beachten Sie bitte, dass die Verwaltung nicht alle auf dem Markt verfügbaren Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende Dateiformate können derzeitig verarbeitet werden:

  • Adobe Acrobat (.pdf),
  • Rich Text Format (.rtf),
  • Microsoft Word (.doc und .docx),
  • Microsoft EXCEL (.xls und .xlsx),
  • Microsoft Powerpoint (.ppt, .pptx, .pps, .ppsx),
  • Text (.txt),
  • Bilddateien (.jpg, .tif, .bmp),
  • Komprimierte Dateien (.zip)

jeweils ohne Makros.

Verwenden Sie abweichende Dateiformate, so kann die E-Mail gegebenenfalls nicht bearbeitet werden. Bitte beachten Sie, dass diese Liste bei Bedarf aktualisiert wird.

 

Unmittelbare Kontaktaufnahme mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter der Kreisverwaltung Olpe

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung. Sofern Sie wissen, wer für Ihr Anliegen zuständig ist, finden Sie unter Ansprechpersonen die entsprechenden Kontaktdaten. Unter Anliegen A-Z finden Sie die Dienstleistungen der Kreisverwaltung und die jeweils zuständigen Ansprechpersonen.

Rechtsverbindliche formgebundene elektronische Kommunikation per De-Mail

Für Vorgänge, die zur Bearbeitung in Papierform eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen beziehungsweise Rechtsfristen in Gang setzen (beispielsweise Schreiben wie Widersprüche und viele Anträge), müssen die Mitteilungen und Anlagedokumente bei elektronsicher Übermittlung entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder per De-Mail mit Absenderbestätigung nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes übersandt werden. Diese beiden Formen ersetzen die gesetzlich angeordnete Schriftform (= Unterschrift in der Papierform).

De-Mail ist ein elektronisches Kommunikationsmittel, das auf der E-Mail-Technik basiert. Mit De-Mail können Nachrichten und Dokumente vertraulich, sicher und nachweisbar über das Internet versendet und empfangen werden. Zusätzlich gibt es Sende- und Empfangsbestätigungen, so dass zum Beispiel auch Einschreiben elektronisch versendet werden können.

Der Kreis Olpe ist per De-Mail erreichbar:

info@kreis-olpe.de-mail.de

Möchten Sie Mails mit Dateianhängen an die Verwaltung versenden, so beachten Sie bitte, dass die Verwaltung nicht alle auf dem Markt verfügbaren Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende Dateiformate können derzeitig verarbeitet werden:

  • Adobe Acrobat (.pdf),
  • Rich Text Format (.rtf),
  • Microsoft Word (.doc und .docx),
  • Microsoft EXCEL (.xls und .xlsx),
  • Microsoft Powerpoint (.ppt, .pptx, .pps, .ppsx),
  • Text (.txt),
  • Bilddateien (.jpg, .tif, .bmp),
  • Komprimierte Dateien (.zip),

jeweils ohne Makros.

Verwenden Sie abweichende Dateiformate, so kann die E-Mail gegebenenfalls nicht bearbeitet werden. Bitte beachten Sie, dass diese Liste bei Bedarf aktualisiert wird.


Wie funktioniert De-Mail?

Mit der De-Mail können elektronische Nachrichten so einfach versendet werden, wie man es von der E-Mail gewöhnt ist.
Man richtet sich bei zugelassenen Anbieterinnen und Anbietern für die De-Mail ein Konto ein. Zugelassene Anbieterinnen und Anbieter finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Wer eine De-Mail-Adresse einrichten möchte, muss sich einmalig persönlich identifizieren. Dies kann mit dem elektronischen Identitätsnachweis im neuen Personalausweis oder im elektronischen Aufenthaltstitel erfolgen. Auf Nachfrage kann man sich auch von den Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern der Unternehmen persönlich identifizieren lassen.


Weitere Informationen

De-Mail-Gesetz

Informationen des IT-Beauftragten der Bundesregierung zu De-Mail

 

 

Rechtsverbindliche formgebundene elektronische Kommunikation mit qualifizierter elektronischer Signatur

Rechtsverbindliche formgebundene elektronische Kommunikation mit qualifizierter elektronischer Signatur

Für Vorgänge, die zur Bearbeitung in Papierform eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen beziehungsweise Rechtsfristen in Gang setzen (beispielsweise Schreiben wie Widersprüche und viele Anträge), müssen die Mitteilungen und Anlagedokumente bei elektronsicher Übermittlung entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder per De-Mail mit Absenderbestätigung nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes übersandt werden. Diese beiden Formen ersetzen die gesetzlich angeordnete Schriftform (= Unterschrift in der Papierform).

Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen sind verpflichtet, einen Zugang für die Übermittlung von Dokumenten auf elektronischem Weg nach den Vorschriften des § 3 a Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes NRW zu eröffnen. Dabei ist ein Verschlüsselungsverfahren anzubieten.

Der Kreis Olpe ist über die E-Mail-Adresse post@kreis-olpe.de entsprechend erreichbar.

Möchten Sie Mails mit Dateianhängen an die Verwaltung versenden, so beachten Sie bitte, dass die Verwaltung nicht alle auf dem Markt verfügbaren Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende Dateiformate können derzeitig verarbeitet werden:

  • Adobe Acrobat (.pdf),
  • Rich Text Format (.rtf),
  • Microsoft Word (.doc und .docx),
  • Microsoft EXCEL (.xls und .xlsx),
  • Microsoft Powerpoint (.ppt, .pptx, .pps, .ppsx),
  • Text (.txt),
  • Bilddateien (.jpg, .tif, .bmp),
  • Komprimierte Dateien (.zip),

jeweils ohne Makros.

Verwenden Sie abweichende Dateiformate, so kann die E-Mail gegebenenfalls nicht bearbeitet werden. Bitte beachten Sie, dass diese Liste bei Bedarf aktualisiert wird.


Wie funktioniert das?

Leider ist die verschlüsselte Mailkommunikation nicht ganz unkompliziert. Wenn Sie sie nutzen möchten, müssen Sie zunächst den nachstehenden öffentlichen Schlüssel herunterladen:

Öffentlicher Mailschlüssel des Kreises Olpe

Der zugehörige Fingerabdruck lautet:

Rechtssichere Kommunikation Fingerabdruck
Rechtssichere Kommunikation Fingerabdruck


Bitte beachten Sie auch die Bedienungsanleitung hierzu:

Bedienungsanleitung “Verschlüsselte Mailkommunikation“

Sie benötigen außerdem ein Schlüsselverwaltungstool (z.B. Enigmail oder Gpg4Win), das Sie kostenlos im Internet herunterladen können, z.B. über https://www.gpg4win.de/.
 

Sicherer Übermittlungsweg für die Zustellung elektronischer Dokumente mittels besonderem elektronischen Behördenpostfach (beBPo)

Das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) ermöglicht den verschlüsselten und authentifizierten Versand von Nachrichten und Dateianhängen.

Das beBPo bietet eine einfache und sichere elektronische Kommunikation mit der Justiz sowie Rechtsanwälten, Notaren und anderen Behörden. Eine separate elektronische Signatur ist nicht erforderlich, da das beBPo eine offizielle Legitimierung erfordert, in deren Rahmen sich der Nutzende authentifizieren und legitimieren muss (Vertrauenswürdiger Herkunftsnachweis).

Der Kreis Olpe ist über das besondere elektronische Behördenpostfach wie folgt erreichbar:

Name

Kreis Olpe - Kommunalverwaltung

(Hinweis: nicht zu verwechseln mit Kreisstadt Olpe)

Die Nutzer- / Safe-ID der Kreisverwaltung Olpe lautet:

DE.Justiz.075cb7d3-a353-4d38-99a9-d38d6c6b24fc.fed6

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.egvp.de.

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