Sprungziele
Inhalt
22.02.2023

Gehölzschnitt nur noch bis Ende Februar erlaubt

Die ersten Kraniche sind über dem Kreisgebiet bereits wieder gen Norden gezogen und es kündigen sich milde Temperaturen an nach einem Winter, der insgesamt ebenfalls vergleichsweise mild war. Grund genug für die heimische Vogelwelt, frühzeitig ins Brutgeschäft einzusteigen. Und wo kann man dies besser tun als geschützt in dichten Hecken oder Gehölzstreifen?

Aber nicht nur die Tierwelt bereitet sich auf das Frühjahr vor, sondern auch die Gartensaison steht in den Startlöchern: Rasen mähen, Teiche säubern und Hecken, Gebüsche und Gehölze schneiden steht auf dem Plan.

Rücksicht auf brütende Tiere

Da sich gerade in strukturreichen Gärten im Siedlungsbereich viele Lebewesen tummeln, ist bei der Gartenarbeit eine gewisse Vorsicht geboten.

Zum Schutz der Tiere dürfen Hecken, Gebüsche und andere Gehölze im Garten nur noch bis zum 28. Februar geschnitten werden, danach erst wieder ab dem 1. Oktober. In der Zwischenzeit ist lediglich die moderate Beseitigung des Zuwachses vom letzten Jahr zulässig.

Was, wenn sich größere Maßnahmen nicht verschieben lassen?

Wer umfangreichere Schnitt- oder Rodungsmaßnahmen plant, die sich nicht bis Oktober verschieben lassen, wird gebeten, mit dem Fachdienst Umwelt des Kreises Olpe unter naturschutz@kreis-olpe.de Kontakt aufzunehmen.

Randspalte