Impfpflicht im Gesundheitswesen ab 15. März
Zum Stichtag 15. März müssen alle Personen, die im Gesundheitswesen arbeiten – zum Beispiel in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen – entweder ihren vollständigen Impfschutz gegen das Coronavirus oder ihren Genesenenstatus nachweisen. Ausnahmen gelten nur für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen SARS-CoV-2 geimpft werden können. Auch ein solcher Fall muss nachgewiesen werden.
Hier geht es zum Nachweis-Formular
Die Beschäftigten legen ihren entsprechenden Nachweis der Leitung ihrer Einrichtung oder ihres Unternehmens spätestens am 15. März vor. Die Einrichtungen und Unternehmen sind verpflichtet, dem Gesundheitsamt des Kreises Olpe Mitarbeitende zu melden, die keinen Nachweis vorlegen.
- Hier können Sie die Meldung vornehmen.
- Mehr Informationen gibt es auf www.kreis-olpe.de/impfpflicht.