Kreiswerke Olpe Beauftragte und Vertretungsbefugnisse
Gem. § 3 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.11.2004 (GV. NRW S. 644), in Verbindung mit § 9 Abs.2 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb des Kreises Olpe „Kreiswerke Olpe“ vom 28.10.2008 in der Fassung der Änderungssatzung vom 29.09.2014 wird hiermit der Kreis der Vertretungsberechtigten und der Beauftragten sowie der Umfang ihrer Vertretungsbefugnis öffentlich bekannt gemacht.