L 687 bleibt gesperrt
Verwaltungsgericht bestätigt Auffassung des Kreises
Die Landstraße 687 bleibt für Kradfahrer zwischen dem Ortsausgang Finnentrop-Rönkhausen und der Abzweigung zur Ortschaft Wildewiese („Hohes Lenscheid“) in Fahrtrichtung Sundern an Wochenenden und Feiertagen vorläufig gesperrt. Mit dieser Entscheidung stützt das Verwaltungsgericht Arnsberg die Auffassung des Kreises Olpe, der die Sperrung von Anfang April bis Ende Oktober verfügt hatte. Angesichts der Entwicklung der Verkehrsunfälle mit Personen- und Sachschäden durch Krafträder sei belegt, dass die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts im hier betroffenen Bereich der L 687 das allgemeine Risiko eines Verkehrsunfalls deutlich übersteige.
Das Gericht stellte fest, dass „der Kreis Olpe das ihm zustehende Ermessen, ob und welche Maßnahmen er zur Beseitigung der Gefahrenlage ergreife, fehlerfrei ausgeübt und insbesondere den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt habe. Die Einschätzung, in der Vergangenheit seien sämtliche Möglichkeiten zur Reduzierung des Unfallgeschehens und zum Schutz der Verkehrsteilnehmer ausgeschöpft worden, ohne dass dies zu einer nachhaltigen Beseitigung der konkreten Gefahrenlage geführt habe, sei nicht zu beanstanden.“
Heinz Kirchhoff, der Leiter des Fachdienstes Straßenverkehr des Kreises Olpe, freute sich über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. „Mit dieser Entscheidung stützt das Gericht unsere Bemühungen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr. Ich bin zuversichtlich, dass die Straßensperrung auch in dem Hauptverfahren Bestand haben wird.“