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06.02.2024

„Kompass“ – Förderzuschuss für die Weiterbildung

Presseinfo Nr. 014/2024

Wenn gewerbliche und freiberufliche Solo-Selbstständige in existenzielle Gefährdungslagen geraten, kann es neben anderen Faktoren auch an grundlegenden Kenntnissen mangeln, wie man sich wettbewerbsfähig und krisenfest gegenüber der Konkurrenz aufstellt. Hier setzt das Förderprogramm „Kompass“ an.

„Kompass“ steht für „Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige“ und ist ein innovatives Förderprogramm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, finanziert auch aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus. Ziel ist, mit der Förderung individueller, passgenauer Qualifizierungsmaßnahmen das professionelle Knowhow der Selbstständigen maßgeblich zu erhöhen, damit sie mit ihrem Geschäftsmodell zukunftssicher und erfolgreich am Markt bestehen können.

Gefördert werden sowohl berufsspezifische fachliche Qualifizierungen als auch sogenannte Querschnittskompetenzen, wie z.B.  kaufmännisches Rechnungswesen, Marketing, arbeitsrechtliche oder versicherungsrechtliche Themen, sowie auch persönliche Kompetenzen, wie etwa Gesprächs- und Verhandlungsführung, Selbstorganisation oder Medienkompetenz.

Förderfähig sind alle Selbstständigen sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler, die allein in ihrem Geschäft tätig sind oder nicht mehr als ein Vollzeitäquivalent (40 Stunden/ Woche) an Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter beschäftigen. Ihr Einkommen muss zu mehr als der Hälfte aus ihrer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit kommen, sie müssen also im Haupterwerb selbstständig sein, und ihre Selbstständigkeit muss seit mindestens zwei Jahren am Markt bestehen.

Die Antragstellenden können sich selbst Weiterbildungsmaßnahmen aussuchen oder Angebote wählen, die ihnen die Beratungsstelle vorschlägt. Die Maßnahme selbst muss ebenfalls den Förderkriterien entsprechen, was durch die Beratungsstelle geprüft wird. So muss sie mindestens 20 Zeitstunden umfassen und zu mindestens der Hälfte des Zeitumfangs als Live-Seminar ablaufen, in Präsenz oder auch online. Die maximale Rückerstattung beträgt 4.500 Euro und kann einmal innerhalb von zwölf Monaten gewährt werden.

Interessenten finden eine entsprechende Anlaufstelle unter diesem Link: https://www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-2021-2027/Foerderprogramme/bmas/kompass.html

Oder sie wenden sich an die Regionalagentur für die Kreise Siegen-Wittgenstein und Olpe. Dort sind Melanie Schreier (me.schreier@siegen-wittgenstein.de, Tel. (0271) 333-1191) und Dorothea Kuhl (d.kuhl@kreis-olpe.de, Tel. (02761) 81-396) die Ansprechpartnerinnen.

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