Kreisstraße 1 wird in der Ortsdurchfahrt Ottfingen grundhaft erneuert
Im Auftrag der Kreiswerke Olpe erhält die Kreisstraße 1 in der Ortsdurchfahrt Ottfingen (Johannesstraße) zwischen der Hubertusstraße und der Unterführung der Autobahn 45 neue Asphaltschichten. Die Maßnahme beginnt am Montag, 6. Mai 2024 (19. Kalenderwoche). Für die geschätzte Bauzeit bis in den August 2024 hinein muss dieser Streckenabschnitt für den Durchgangsverkehr komplett gesperrt werden. Wesentlicher Bestandteil der Gesamtmaßnahme ist die Instandsetzung der Johannesbrücke, die die Kreisstraße 1 über den Großmicke-Bach in Ottfingen führt.
Weiträumige Umleitung
Der überörtliche Verkehr wird daher weiträumig über die Landestraße 512 (Gerlingen-Rothemühle-Ottfingen) umgeleitet. Die Erreichbarkeit der Anlieger-Grundstücke ist ebenso gewährleistet, wie die Zufahrt für den Rettungsdienst und die Feuerwehr. Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) sowie der Schülerfahrverkehr wird über örtliche Ausweichstrecken umgeleitet.
Instandsetzung der Johannesbrücke
Bei dieser grundhaften Erneuerung der Kreisstraße 1 wird der gesamte Asphaltaufbau abgetragen und durch eine neue Asphalttrag- und -deckschicht ersetzt. Zudem erfolgt die Instandsetzung der Johannesbrücke. Ferner finden Arbeiten an Banketten, Borden und Rinnenanlagen sowie den talseitigen Schutzplanken statt. Am Verlauf und an der Straßenbreite ändert sich nichts.
Die Firma Henrich Weber Straßen- und Tiefbau GmbH aus Siegen erhielt den Auftrag für die Baumaßnahme.
Gesamtbaukosten belaufen sich auf ca. 800.000 Euro
Die geschätzten Gesamtbaukosten belaufen sich auf ca. 800.000 Euro. 70 Prozent davon fördert das Land NRW gemäß den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra). Die verbleibenden 30 Prozent der Baukosten trägt der Kreis Olpe.
Ursprünglich war der Baubeginn für März/April dieses Jahres vorgesehen, aber die Instandsetzung der Johannesbrücke musste witterungsbedingt verschoben werden. Da aber die Arbeiten an der Brücke von wesentlicher Bedeutung in der Frühphase der gesamten Baumaßnahme sind und um den Zeitraum der Beeinträchtigung für die Anlieger und der anderen Verkehrsteilnehmer nicht unnötig zu vergrößern, wurde der Baubeginn in Abstimmung mit dem Auftragnehmer verschoben.