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15.05.2024

Erneute Fristverlängerung für den Pflichtumtausch der Führerscheine

Presseinfo Nr. 056/2024 vom 15.05.2024

 

Die Bezirksregierung Arnsberg wird die Frist für den Pflichtumtausch alter Führerscheine in den von dem Cyberangriff auf die Südwestfalen-IT betroffenen Kreise erneut verlängern – das gilt also auch für die Bürgerinnen und Bürger der Jahrgänge 1965 bis 1970 mit Wohnsitz im Kreis Olpe. Die neue Frist endet am 19. Januar 2025.

Allgemeinverfügung der Bezirksregierung

Die ursprüngliche Frist für den Umtausch der Papier-Führerscheine auf den EU-Kartenführerschein für die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 lief eigentlich am 19. Januar 2024 ab. Da die Fahrerlaubnisbehörden in den südwestfälischen Kreisen den Umtausch infolge des Hackerangriffs ab dem 30. Oktober 2023 nicht vornehmen konnten, verlängerte die Bezirksregierung Arnsberg die Frist mit einer Allgemeinverfügung zunächst bis zum 19. Juli 2024.

Warum nun die neuerliche Fristverlängerung? Da das entsprechende Fachverfahren für die Bearbeitung von Führerscheinangelegenheiten erst seit dem Monat Mai 2024 wieder zur Verfügung steht, ist bei den betroffenen Fahrerlaubnisbehörden ein Antragsstau entstanden. Im Hochsauerlandkreis, Märkischen Kreis, Kreis Siegen-Wittgenstein, Kreis Soest und im Kreis Olpe konnten mehrere tausend Anträge nicht zeitgerecht bearbeitet werden.

Laut Bezirksregierung Arnsberg ist bereits jetzt absehbar, dass ein erheblicher Teil der zum Umtausch anstehenden Führerscheine nicht fristgerecht bis zum 19. Juli 2024 abschließend bearbeitet werden kann. Daher verlängert die Behörde mit einer weiteren Allgemeinverfügung die Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2025.

Allgemeinverfügung tritt mit ihrer Bekanntmachung am 25. Mai 2024 in Kraft

Hier Download möglich

Die Allgemeinverfügung tritt mit ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 21 am 25. Mai 2024 in Kraft und steht hier zum Download zur Verfügung. Bei Fahrten im öffentlichen Verkehr wird den Betroffenen angeraten, eine Kopie der Allgemeinverfügung mitzuführen.

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