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Landschaftsplanung

 

Landschaftspläne sind Fachpläne des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Sie werden vom Kreistag als Satzung beschlossen.

Landschaftspläne leisten einen wichtigen Beitrag zur Steuerung der vielfältigen Nutzungsansprüche an die Landschaft. Ziel der Landschaftsplanung ist es, Natur und Landschaft wirksam vor nachteiliger menschlicher Einflussnahme zu schützen und sie als Lebensgrundlage der Menschen in der Region auf naturverträgliche Weise nutzbar und erfahrbar zu machen.

Weitere Informationen – auch zum Ablauf des Verfahrens – können Sie dem Merkblatt »Landschaftsplanung im Kreis Olpe« entnehmen.

Öffentliche Auslegung Landschaftsplan „Kirchhundem“ (Entwurf):

Nach dem Vorbild der vorangegangenen Landschaftspläne soll mit dem Landschaftsplan „Kirchhundem“ ein weiterer Landschaftsplan des Kreises Olpe rechtskräftig werden.

Das Plangebiet umfasst das gesamte östlich der Bundesstraße 517 gelegene Gebiet der Gemeinde Kirchhundem, mit Ausnahme aller Flächen, die innerhalb des Geltungsbereichs von Bebauungsplänen und innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen.

Eine frühzeitige Bürgerbeteiligung, bei der die Grundzüge der Planung vorgestellt wurden, fand bereits Anfang des vergangenen Jahres statt (Presseinfo Nr. 018/2024).

Nunmehr liegt ein umfassender Planentwurf nebst Umweltbericht vor, der vom 7. April bis 16. Mai 2025 im Kreishaus Olpe (Raum 3.072) sowie im Rathaus der Gemeinde Kirchhundem während der Dienstzeiten öffentlich ausgelegt wird.

Zudem stehen alle Planunterlagen (Satzungstext, Entwicklungs- und Festsetzungskarten sowie Umweltbericht) hier zum Download zur Verfügung:

Landschaftsplan Nr. 6 »Kirchhundem« Textband A Textliche Darstellungen und Festsetzungen

Landschaftsplan Nr. 6 »Kirchhundem« Textband B Begründung (Umweltbericht)

Entwicklungskarte - Landschaftsplan Nr. 6 Kirchhundem (Blatt 1)

Entwicklungskarte - Landschaftsplan Nr. 6 Kirchhundem (Blatt 2)

Festsetzungskarte - Landschaftsplan Nr. 6 Kirchhundem (Blatt 1)

Festsetzungskarte - Landschaftsplan Nr. 6 Kirchhundem (Blatt 2)

Während des Auslegungszeitraums können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Landschaftsplanentwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Olpe vorgebracht werden.

Für das Gebiet des Kreises Olpe gibt es derzeit folgende Landschaftspläne:

LP 1 »Biggetalsperre - Listertalsperre« (in Kraft seit 25.10.2013)

LP 2 »Elsper-Senke - Lennebergland« (in Kraft seit 02.11.2006)

LP 3 »Attendorn - Heggen - Helden« (in Kraft seit 02.11.2006)

LP 4 »Wenden - Drolshagen« (in Kraft seit 08.05.2009, zuletzt geändert 2024)

LP 5 »Rothaarvorhöhen zwischen Olpe und Altenhundem« (in Kraft seit 07.11.2020)

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