Sprungziele
Inhalt

Berufskraftfahrerqualifikation

 

Wer beruflich Güter oder Personen befördert, muss qualifiziert sein und sich fortbilden.

Ausnahmen gibt es für besondere Fahrzeuge (zum Beispiel langsame Fahrzeuge, Feuerwehrfahrzeuge) oder für besondere Einsatzfahrten (zum Beispiel bei der Handwerkerregelung).

Die Qualifikation kann aufgrund von Erfahrung (Erwerb einer LKW-Klasse vor dem 10.09.2009 oder einer Bus-Klasse vor dem 10.09.2008), einem besonderen Berufsabschluss (zum Beispiel Berufskraftfahrerin und Berufskraftfahrer) oder einer beschleunigten beziehungsweise regulären Grundqualifikation erworben werden.

Auskunft zur beschleunigten oder regulären Grundqualifikation finden Sie auf der Seite der Industrie - und Handelskammer Siegen.

Die Fortbildung erfolgt über Fortbildungseinheiten. In der Frist von fünf Jahren müssen fünf Fortbildungen besucht werden.  Anbieter sind Weiterbildungsinstitute und bestimmte Fahrschulen. Über geeignete Anbieter gibt das Internet Auskunft.  Diese Fortbildungen werden Ihnen bescheinigt und sind der Kreisverwaltung Olpe vorzulegen. Im Führerschein wird dann die pflichtgemäße Teilnahme an den Fortbildungen durch die Schlüsselzahl CE 95 bestätigt.

Antragstellung

Bei der Antragstellung legen Sie bitte vor:

  • Personalausweis
  • Führerschein
  • fünf Bescheinigungen über die Fortbildungen
  • biometrisches Passbild, nicht älter als ein Jahr

Bitte beachten Sie, dass es zu Bearbeitungszeiten aufgrund hoher Antragszahlen kommen kann. Bitte stellen Sie den Antrag frühzeitig.

Randspalte