Umtausch eines Führerscheines
Gemäß einer EU-Richtlinie müssen alle alten Führerscheine – sowohl graue oder rosa Papierführerscheine als auch ältere Kartenführerscheine – schrittweise in neue, fälschungssichere EU-Kartenführerscheine umgetauscht werden. Ziel ist ein einheitliches, digitales und sicheres Führerscheinregister in Europa.
Wer muss wann tauschen?
Der Umtausch erfolgt gestaffelt nach Geburtsjahr oder Ausstellungsjahr.
1. Kartenführerscheine – ausgestellt von 1999 bis 18.01.2013
|
Ausstellungsjahr des Führerscheins 1999 – 2001 |
Umtausch bis spätestens 19.01.2026 |
|
2002 – 2004 |
19.01.2027 |
|
2005 – 2007 |
19.01.2028 |
|
2008 |
19.01.2029 |
|
2009 |
19.01.2030 |
|
2010 |
19.01.2031 |
|
2011 |
19.01.2032 |
|
2012 – 18.01.2013 |
19.01.2033 |
Hinweis: Entscheidend ist das Ausstellungsdatum Ihres Führerscheins – nicht das Datum der ersten Fahrerlaubnis! Es steht bei Kartenführerscheinen auf der Vorderseite unter Punkt 4a.
2. Papierführerscheine (grau oder rosa) – ausgestellt bis 31.12.1998
|
Geburtsjahr des Führerscheininhabers vor 1953 |
Umtausch bis spätestens 19.01.2033 |
|
1953 – 1958 |
Frist abgelaufen (19.07.2022) |
|
1959 – 1964 |
Frist abgelaufen (19.01.2023) |
|
1965 – 1970 |
Frist abgelaufen (19.01.2024) |
|
1971 oder später |
Frist abgelaufen (19.01.2025) |
Hinweis: Ein Umtausch der Papierführerscheine ist trotz Ablauf der Fristen weiterhin möglich. Entscheidend ist das Geburtsjahr des Führerscheininhabers.
Wo finde ich das Ausstellungsdatum?
Bei Kartenführerscheinen (ab 1999): Das Ausstellungsdatum steht auf der Vorderseite im Feld 4a.
Wo ist der Umtausch möglich?
- in der Führerscheinstelle im Kreishaus in Olpe, Westfälische Straße 75
- in den Bürgerbüros in Finnentrop, Lennestadt, Kirchhundem, Wenden und Drolshagen, sofern Sie in der jeweiligen Stadt/Gemeinde gemeldet sind. Regeln zur Terminvergabe sind in den jeweiligen Rathäusern zu erfragen.
Was wird benötigt?
Für den Umtausch bringen Sie bitte Folgendes mit:
- Ihren alten Führerschein,
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- ein ausgedrucktes biometrisches Passfoto (nicht älter als ein Jahr).
Gut zu wissen:
- Der neue Kartenführerschein ist 15 Jahre gültig (nur das Dokument, nicht die Fahrerlaubnis selbst).
- Es handelt sich nicht um eine neue Fahrprüfung – es geht nur um den Tausch des Dokuments.
- Bei Nichtumtausch drohen Verwarnungsgelder bei Kontrollen.