Sprungziele
Inhalt

Umtausch eines Führerscheines

 

Gemäß einer EU-Richtlinie müssen alle alten Führerscheine – sowohl graue oder rosa Papierführerscheine als auch ältere Kartenführerscheine – schrittweise in neue, fälschungssichere EU-Kartenführerscheine umgetauscht werden. Ziel ist ein einheitliches, digitales und sicheres Führerscheinregister in Europa.

Wer muss wann tauschen?

Der Umtausch erfolgt gestaffelt nach Geburtsjahr oder Ausstellungsjahr.

1. Kartenführerscheine – ausgestellt von 1999 bis 18.01.2013

Ausstellungsjahr des Führerscheins

1999 – 2001

Umtausch bis spätestens

19.01.2026

2002 – 2004

19.01.2027

2005 – 2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012 – 18.01.2013

19.01.2033

Hinweis: Entscheidend ist das Ausstellungsdatum Ihres Führerscheins – nicht das Datum der ersten Fahrerlaubnis! Es steht bei Kartenführerscheinen auf der Vorderseite unter Punkt 4a. 

2. Papierführerscheine (grau oder rosa) – ausgestellt bis 31.12.1998

Geburtsjahr des Führerscheininhabers

vor 1953

Umtausch bis spätestens

19.01.2033

1953 – 1958

Frist abgelaufen (19.07.2022)

1959 – 1964

Frist abgelaufen (19.01.2023)

1965 – 1970

Frist abgelaufen (19.01.2024)

1971 oder später

Frist abgelaufen (19.01.2025)

Hinweis: Ein Umtausch der Papierführerscheine ist trotz Ablauf der Fristen weiterhin möglich. Entscheidend ist das Geburtsjahr des Führerscheininhabers.

Wo finde ich das Ausstellungsdatum?

Bei Kartenführerscheinen (ab 1999): Das Ausstellungsdatum steht auf der Vorderseite im Feld 4a.

Wo ist der Umtausch möglich?

  • in der Führerscheinstelle im Kreishaus in Olpe, Westfälische Straße 75
  • in den Bürgerbüros in Finnentrop, Lennestadt, Kirchhundem, Wenden und Drolshagen, sofern Sie in der jeweiligen Stadt/Gemeinde gemeldet sind. Regeln zur Terminvergabe sind in den jeweiligen Rathäusern zu erfragen. 

Was wird benötigt?

Für den Umtausch bringen Sie bitte Folgendes mit:

  • Ihren alten Führerschein,
  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • ein ausgedrucktes biometrisches Passfoto (nicht älter als ein Jahr).

Gut zu wissen:

  • Der neue Kartenführerschein ist 15 Jahre gültig (nur das Dokument, nicht die Fahrerlaubnis selbst).
  • Es handelt sich nicht um eine neue Fahrprüfung – es geht nur um den Tausch des Dokuments.
  • Bei Nichtumtausch drohen Verwarnungsgelder bei Kontrollen.

Randspalte