Vorzeitige Erteilung Klasse T
Für die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse T beträgt das Mindestalter 16 Jahre. Der Kreis Olpe kann hiervon eine Ausnahme genehmigen.
Für die Genehmigung einer Ausnahme vom Mindestalter ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Eine Antragstellung ist erst drei Monate vor Ihrem 15. Geburtstag möglich.
Eine Erteilung der Fahrerlaubnisklasse T im Alter von 15 Jahren ist nur möglich, wenn ansonsten schwerwiegende Folgen für den landwirtschaftlichen Betrieb eintreten würden.
Die Klasse T wird bis zum Erreichen des Mindestalters von 16 Jahren auf Zugmaschinen beschränkt, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden.
Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung vorzulegen:
- Antragsformular,
- Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter mit Ausweiskopien,
- Bescheinigung bzw. Nachweis der Landwirtschaftskammer NRW über den landwirtschaftlichen Betrieb,
- formlose Erklärung des landwirtschaftlichen Betriebes über die schwerwiegenden Folgen.
Wenn alle Voraussetzungen für eine Ausnahme vom Mindestalter erfüllt sind, wird Ihre besondere Reife in einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) überprüft.