Personenbeförderungsschein
Wer gewerblich Fahrgäste transportiert, benötigt die „Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung“ – auch Personenbeförderungsschein genannt (in Fachkreisen wird auch vom P-Schein oder FzF gesprochen).
Den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung oder Verlängerung der Gültigkeit stellen Sie bitte direkt bei der Führerscheinstelle.
Antragstellung
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Augenfachärztliches Gutachten
- Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten inklusive Reaktionstest bei erstmaliger Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Beförderung von Fahrgästen und bei einem Verlängerungsantrag ab dem 60. Lebensjahr
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung: erforderlich bei einem Antrag auf Verlängerung bis zum 60. Lebensjahr
- EU-Kartenführerschein (wenn ein solcher noch nicht vorhanden, ist ein vorheriger Umtausch erforderlich)
- Aktuelles Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) - zu beantragen beim Bürgerbüro
- Nachweis über die Ausbildung in "Erster Hilfe" (nur erforderlich bei Krankenkraftwagen)
Gleiches gilt, wenn Sie die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung verlängern wollen.
Falls Sie auch Taxi fahren möchten, müssen Sie Ihre Ortskunde nachweisen. Hierzu legen Sie eine Ortskenntnisprüfung ab. Die Gebühr beträgt 30,00 €. Den Antrag auf eine Ortskundeprüfung stellen Sie in der Führerscheinstelle. Eine Vorbereitungshilfe finden Sie im Bereich der "Dokumente". Für Fahrerinnen und Fahrer eines Bürgerbusses gelten etwas andere Regeln.