BAföG
Eine gute Ausbildung ist die Basis für beruflichen Erfolg!
Durch BAföG soll Ihnen die Möglichkeit gegeben werden unabhängig von Ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren die Ihren Fähigkeiten entspricht.
Ausbildungsförderung für Schüler
Sie sind Schüler und können Ihren Lebensunterhalt und Ihre Ausbildung nicht aus eigenen Mitteln finanzieren?
Dann haben Sie möglicherweise einen Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für Schüler, wenn Sie eine förderungsfähige Ausbildungsstätte (Schule) besuchen.
Ziel ist es:
Ihnen unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der Familie, eine Ausbildung zu ermöglichen
Die hierzu benötigten Formblätter (Antragsunterlagen), sowie ausführliche Informtionen erhalten Sie unter www.bafög.de
Sollten Sie sich nicht sicher sein, welche Formulare in Ihrem Fall benötigt werden, erhalten Sie hier die entsprechenden Informationen.
Ausbildungsförderung für Studenten
Wenn Sie Studierender an einer staatlichen Hochschule wie Universität, Technische Hochschule, Pädagogische Hochschule, Sporthochschule, Kunsthochschule und Fachhochschule sind, ist für Sie das Studentenwerk der Hochschule zuständig, an der Sie immatrikuliert sind.
Aufstiegs-BaföG
Durch das Aufstiegsfortbildungs-Förderungsgesetz (AFBG) soll die berufliche Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt und die Existenzgründungen erleichtert werden.
Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung – grundsätzlich in allen Berufsbereichen, und zwar unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird:
Vollzeit, Teilzeit, schulisch, außerschulisch, mediengestützt, oder Fernunterricht.
Zuständigkeit:
- Bundesministerium für Bildung und Forschung
oder - Nordrhein - Westfalen
Bezirksregierung Köln
Dezernat 49
- Ausbildungsförderung -
50606 Köln
Tel. 0221/147 4980
Fax 0221/147 4951
e-mail: afbg@bezreg-koeln.nrw.de
Bildungskredit
Sie studieren oder sind Schülerin oder Schüler in einer fortgeschrittenen Ausbildungsphase, dann können Sie den zeitlich befristeten, zinsgünstigen Kredit zur Unterstützung beantragen.
Neben oder zusätzlich zu Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) steht Ihnen der Bildungskredit als weitere Möglichkeit der Ausbildungsfinanzierung zur Verfügung.
Ausführliche Informationen zum Bildungskredit erhalten Sie unter: