Arzneimittel sollen nur gezielt eingesetzt werden, darum dürfen Sie nicht überall und nur von sachkundigen Personen verkauft werden.
Apotheken, Drogeriemärkte, Reformhäuser, Wochenmärkte, Kaufhäuser, Lebensmittelgeschäfte und alle sonstigen Betriebe, die Arzneimittel verkaufen, werden daher in regelmäßigen Abständen durch Mitarbeiter des Gesundheitsamtes des Kreises Olpe kontrolliert.
Zu unterscheiden sind dabei freiverkäufliche, apothekenpflichtige (nur in Apotheken erhältliche) und verschreibungspflichtige (nur auf Rezept des Arztes erhältliche) Arzneimittel.
Die Apotheken im Kreis Olpe werden regelmäßig von dem Amtsapotheker besichtigt. Dabei wird geprüft, ob in der Apotheke alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.
Bei den sonstigen Einzelhändlern, die freiverkäufliche Arzneimittel anbieten, wird überprüft, ob eine besonders geschulte Person (sogenannte sachkundige Person) im Geschäft anwesend ist. Diese Person muss besondere Kenntnisse über Arzneimittel haben, damit auch eine Beratung der Kunden stattfinden kann.