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Tierseuchen - aktuelle Ereignisse

 

Tierseuchen - aktuelle Ereignisse - Geflügelpest

Neue Überwachungszone der Geflügelpest in Kirchhundem

Das nach wie vor dynamische Seuchengeschehen hat mehrere Ausbrüche um Bad Berleburg erbracht. Der Kreis Olpe ist um Rüspe herum von einer Überwachungszone betroffen.

Die Maßnahmen entnehmen Sie bitte der unten aufgeführten Tierseuchen-Allgemeinverfügung.

Über eine interaktive Karte mit Adresssuche finden Sie Ihren Standort und können so prüfen, ob Sie von dem Maßnahmen betroffen sind.

Die Allgemeinverfügung zur Überwachungszone mit allen erforderlichen Maßnahmen finden Sie im Downloadbereich rechts oder hier.

Restriktionsgebiete aufgehoben

In dem Kreis Siegen-Wittgenstein und dem Oberbergischen Kreis nahe der Olper Kreisgrenze war die Geflügelpest in Haltungen von Hausgeflügel ausgebrochen. Die erforderlichen Bekämpfungsmaßnahmen wurden mittlerweile abgeschlossen.

Die eingerichteten Restriktionsgebiete (Überwachungszonen) wie auch die damit verbundene Aufstallungspflicht konnten daher aufgehoben werden.

Die Pflicht für Geflügelhalter, ihre Tierbestände dem Veterinäramt zu melden, gilt grundsätzlich und bleibt daher bestehen: veterinaeramt@kreis-olpe.de oder über den Meldebogen Geflügelhaltung. Dieses gilt nicht nur für landwirtschaftliche Betriebe sondern auch für Hobbyhaltungen. Nur wenn diese Meldungen erfolgen, ist eine reibungslose Tierseuchenbekämpfung möglich. 

Das Risiko für Geflügel an der Geflügelpest zu erkranken ist nach Einschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) weiterhin bundesweit hoch. Daher ist es unbedingt erforderlich, dass die Geflügelhaltenden die Schutzmaßnahmen beachten und dem Veterinäramt sofort melden, wenn im Geflügelbestand vermehrt kranke oder tote Tiere auffallen.

Darüber hinaus sind die einschlägig empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten. Die Errichtung einer funktionierenden Barriere zwischen den Lebensräumen von wilden Wasservögeln (z.B. Gewässer, Felder, auf denen sich Gänse, Enten oder Schwäne sammeln) und den Geflügelhaltungen ist dabei wesentlich.

Besondere Vorsicht ist geboten an gemeinsamen genutzten Wasserflächen von wildlebenden Wasservögeln (Enten, Schwänen und Gänsen) und Nutzgeflügel. Hiervon geht ein sehr hohes Risiko der Viruseinschleppung aus.

Biosicherheitsvorkehrungen in Freilandhaltungen sind unbedingt einzuhalten. Dazu zählen u.a.:

  • Fütterung und Tränken nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen.
  • Tränken nur mit Leitungswasser und nicht mit Oberflächenwasser.
  • Lagerung von Futter, Einstreu und sonstigen Gegenständen nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen

Für Rückfragen steht Ihnen das Team des Veterinäramts zur Verfügung.

Die Geflügelpest:

Die Aviäre Influenza, auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Reservoir-Wirt im wilden Wasservogel hat. Die Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der aviären Influenza. Sie wird durch sehr virulente (hochpathogene) Stämme aviärer Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 hervorgerufen.

Alle Nutzgeflügelarten, aber auch viele Zier- und Wildvogelarten sind hochempfänglich für die Infektion. Bei Hühnern und Puten werden die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten beobachtet - teilweise bis zu 100 Prozent. Wasservögel erkranken seltener und oft weniger schwer, scheiden aber dennoch das Virus aus und können als Reservoir für Ansteckungen dienen. Von der Ansteckung bis zum Ausbruch vergehen in der Regel nur wenige Stunden bis Tage.


Tierseuchen - aktuelle Ereignisse - Afrikanische Schweinepest

Seit Mitte September ist mit dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Brandenburg ist die, für Menschen ungefährliche, aber hochansteckende Tierseuche in Deutschland angekommen. Der Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Kreises (Veterinärbehörde) bittet deshalb um besondere Vorsicht und Unterstützung.

Eine besondere Bedeutung kommt in diesem Fall neben dem allgemeinem Reiseverkehr auch der Jägerschaft zu. Bitte prüfen Sie genau, ob es aktuell notwendig ist, Jagdreisen nach Brandenburg, Sachsen oder in osteuropäische Nachbarländer zu unternehmen.

Um einen möglichen Ausbruch früh zu erkennen, ist es von enormer Bedeutung, Totfunde von Wildschweinen zu untersuchen. Bitte melden Sie sich beim Veterinäramt des Kreises Olpe (02761-81-643 oder 02761-81-648), an Wochenenden oder außerhalb der Dienstzeiten bei der Leitstelle (02761-96600), wenn Sie ein verendetes Wildschwein finden. Wir organisieren die sachgerechte Bergung und den Transport zu einer Untersuchungsstelle. Sie helfen so bei der Bekämpfung einer folgenschweren Seuche.  

Bei einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) beim Wildschwein gelten in den betroffenen Gebieten Einschränkungen für den Transport von Schweinen in freie Gebiete. Das Land Nordrhein-Westfalen ermöglicht ein freiwilliges Programm zur Früherkennung der ASP in schweinehaltenden Betrieben. Weiter Informationen finden Sie in den unten aufgeführten Merkblättern und Checklisten.

Aktuelle Informationen und Karten zum Ausbruchsgeschehen in Deutschland finden Sie auf den Internetseiten des LANUV oder Friedrich-Löffler-Institut.

Tierseuchen - aktuelle Ereignisse - Blauzungenkrankheit

Blauzungenkrankheit 
Was ist Blauzungenkrankheit

Die Blauzungenkrankheit wird durch Viren ausgelöst, die durch kleine Mücken übertragen werden. Empfänglich sind Wiederkäuer, vor allem Rinder, Schafe und Ziegen.

Woran erkennt man die Blauzungenkrankheit?

Schafe zeigen etwa sieben bis acht Tage nach der Infektion die ersten Anzeichen einer akuten Erkrankung: erhöhte Körpertemperatur, Apathie und Absonderung von der Herde. Bald nach dem Anstieg der Körpertemperatur schwellen die geröteten Maulschleimhäute an. Es kommt zu vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Die Zunge schwillt an, wird blau und kann aus dem Maul hängen. Die klinischen Symptome bei Rindern sind von der Art her ähnlich, aber in der Regel weit weniger ausgeprägt. Trotzdem können aber auch hier erhebliche wirtschaftliche Schäden mit einer Bestandsinfektion verbunden sein, die durch starken Rückgang der Milchleistung, Fruchtbarkeitsstörungen und Abmagern der Tiere verursacht werden.
Das Virus bleibt in den Tieren in der Regel 100 Tage aktiv, es sammelt sich insbesondere unter der Haut. Die Tiere können eine belastbare Immunität ausbilden.

Für Menschen ist die Blauzungenkrankheit absolut ungefährlich.

Behandlungsmöglichkeiten

Es besteht die Möglichkeit, die Symptome durch medikamentöse Behandlung zu lindern. Bei Schafen sterben bis zu 30% der erkrankten Tiere.

Rinder erholen sich nach dem meist milden Verlauf. Durch eine Impfung ist es möglich, die Tiere vor Infektionen zu schützen und eine Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern.

Impfung schützt vor Erkrankung

Um die Ausbreitung des BT-Virus zu verhindern, bedarf es einer Impfabdeckung der empfänglichen Hauswiederkäuerpopulation von 80 %. Aus diesem Grund wird die Durchführung der Impfung empfohlen. Im Weiteren wird auf die Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) verwiesen.

Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche. Die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit wird als Präventivmaßnahme durchgeführt und ist eine der Bedingungen für die Ausnahme von dem Verbringungsverbot in bestimmten Fällen. Um eine einheitliche Durchführung der Bestimmungen in NRW zu gewährleisten und um den Verwaltungs- und Kostenaufwand so gering wie möglich zu halten, wird die Genehmigung zur Impfung und die Erfassung der Impfdaten in der HIT-Datenbank in Form einer Allgemeinverfügung geregelt.

Die Allgemeinverfügung richtet sich an alle Tierhalter mit entsprechenden Tierbeständen auf dem Gebiet des Kreises Olpe, die Tiere freiwillig gegen die Blauzungenkrankheit impfen lassen.
Rechtsgrundlage für die Mitteilung ist § 4 Abs. 2 EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung vom 30. Juni 2015 (BGBI. I S. 1098) in der jeweils geltenden Fassung. Danach hat der Tierhalter die entsprechenden Impfdaten der zuständigen Behörde oder einer beauftragten Stelle mitzuteilen. Empfängliche Tiere dürfen gegen die Blauzungenkrankheit nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde und nur mit inaktivem Impfstoff geimpft werden. Die Genehmigung ist unter Berücksichtigung einer Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Institutes zu erteilen, die mit Stand vom 30. November 2015 veröffentlicht worden ist.

Für die Tierarten Rind, Schaf und Ziege erfolgt die Erfassung der Impfdaten zentral in der HIT-Datenbank (beauftragte Stelle).
Die Erfassung der Impfdaten im Rahmen der Nachweispflicht des Impftierarztes nach § 40 Absatz 4 der Tierimpfstoff-Verordnung in der derzeit geltenden Fassung bleibt von dieser Allgemeinverfügung unberührt.

In der qualitativen Risikoeinschätzung zur Einschleppung der Blauzungenkrankheit, Serotyp 4/8 wird das Eintragsrisiko für Deutschland wie folgt bewertet:

Durch die Ausbreitung lebender, infizierter Vektoren mit dem Wind, durch Einschleppung infizierter Vektoren, durch den Handel und Verkehr und durch den Handel mit empfänglichen Tieren, Sperma, Embryos und Eizellen, sowie auf Grund der schnellen Ausbreitung des Virus in Südosteuropa wird das Eintragsrisiko für die Ausbreitung durch lebende Vektoren in der kommenden Gnitzen-Saison als wahrscheinlich bis hoch eingeschätzt.

Die Serotypen BTV 4 und BTV 8 treffen in Deutschland auf eine ungeschützte Population und können zu schweren wirtschaftlichen Schäden und beträchtlichem Tierleid führen. Durch die Serotyp-spezifische Immunisierung empfänglicher Tiere kann die Blauzungenkrankheit sicher verhindert werden. Eine Expositionsprophylaxe, z.B. durch Aufstallen oder die Verwendung von Repellentien, kann die Infektionsrate zwar herabsetzen, Infektionen lassen sich auf diesem Weg aber nicht sicher verhindern. Da abwehrende Wirkstoffe wiederholt aufgetragen werden müssen, sind derartige Maßnahmen aufwändig und kostenintensiv. Sie haben sich in der vergangenen BTV-8-Epedemie zudem als weitgehend unwirksam erwiesen.

Aus Gründen des Tierwohls und um wertvolle Tiere zu schützen, ist eine Immunisierung gegen beide Serotypen (BTV 4 und BTV 8) im Benehmen mit der Impfempfehlung der StIKo Vet am Friedrich-Loeffler-Institut Stand 21. Dezember 2018 zu empfehlen.

Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit Ihrem Hoftierarzt in Verbindung, um die Verfügbarkeit von Impfstoffen zu prüfen.

Um Ihnen eine Hilfestellung bei der Eingabe zu geben, verweisen wir auf die Anleitung des Landes Baden-Würtemberg:

  • Merkblatt zur Eingabehilfe für Rinderhalter
  • Merkblatt zur Eingabehilfe für Schaf- und Ziegenhalter
  • Impfliste Gehegewild

Beihilfe zu Impfungen in NRW

Aufgrund des Auftretens von BTV 8 in Süddeutschland hat der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse NRW per Umlaufbeschluss
eine neue Beihilfe zu den Kosten des Impfstoffes gegen BTV8 für Rinder beschlossen.

Die Beihilfe gilt mit sofortiger Wirkung.

Blauzungenkrankheit / Blue Tongue Virus Typ 8 (BTV 8)

Beihilfe zu den Impfstoffkosten zur Bekämpfung der BTV 8 bei Rindern.

Höhe der Beihilfe:

  • 1 € je Impfdosis/je Rind

Voraussetzungen für die Gewährung der Beihilfe sind:

  • Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen der tierseuchenrechtlichen Vorgaben
  • Eintragung der Impfung in HIT durch den Tierarzt
  • Abrechnung der Impfung über die HIT-Impfliste durch den Tierarzt (s.o.)
  • Impfung der Rinder im Bestand nach Vorgabe der Impfstoffhersteller

Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Voraussetzungen, kann die Beihilfe von der Tierseuchenkasse versagt werden,
bereits gezahlte Leistungen für die Impfung können zurückgefordert werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Kosten für die Impfdurchführung, den HIT-Eintrag oder evtl. auftretende
Impfschäden weder entschädigungs- oder beihilfefähig sind.

Weitere Informationen zum Verbringen finden Sie hier.

Tierseuchen-Allgemeinverfügung

Tierseuchen-Allgemeinverfügung des Kreises Olpe über die Genehmigung der vorbeugenden Impfung gegen die Blauzungenkrankheit vom 23. Januar 2019.

Tierseuchen-Allgemeinverfügung

Tierseuchen-Allgemeinverfügung des Kreises Olpe zur Aufhebung des Blauzungensperrgebiets.

Abfrage Meldedaten Tierseuchenkasse NRW

Im Rahmen einer Überprüfung des Datenbestandes aller Nutztierhalter im Kreis Olpe ist aufgefallen, dass bei etlichen Tierhalter:innen keine Registriernummer der Tierseuchenkasse NRW hinterlegt ist.

Wer Equiden (Pferde, Esel), Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel (Hühner, Enten, Gänse, Puten, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Wachteln), Gehegewild, Kameliden (Kamele, Alpakas, Lamas) oder Bienen hält, ist verpflichtet, dies bei der Tierseuchenkasse NRW zu melden.

Sollten aktuell oben genannte Nutztiere gehalten werden, bittet der Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung darum, ihm die Registriernummer der Tierseuchenkasse NRW sowie die entsprechende HI-Tier-Nummer mitzuteilen.

Für den Fall, dass die Tierhaltung noch nicht bei der Tierseuchenkasse angemeldet wurde, wird darum gebeten, die Anmeldung dort vorzunehmen (https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/) und im Anschluss die Registriernummer per Mail an veterinaeramt@kreis-olpe.de mitzuteilen.

Da Anmeldungen von Tierhaltungen nur schriftlich bei der Tierseuchenkasse NRW erfolgen dürfen, ist von telefonischen Anmeldungen abzusehen.

Pferdehalter, die ihre Pferde in registrierten Pensionsbetrieben untergebracht haben, benötigen keine eigene Registriernummer, da die Pferde dann über den Pensionsbetrieb angemeldet werden.

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