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Eingliederungshilfe

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Die Eingliederungshilfe hat die Aufgabe, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern. Sie soll Menschen mit Behinderung eine selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen.

Zum 01.01.2020 ist die 3. Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes in Kraft getreten und die Leistungen der Eingliederungshilfe wurden in das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) überführt.

Dadurch ergeben sich auch neue Zuständigkeiten für Leistungen der Eingliederungshilfe. Der Kreis Olpe ist für Leistungen an Personen bis zur Beendigung der ersten allgemeinbildenden Schulausbildung zuständig.

Für Leistungen der Eingliederungshilfe an Personen, die bereits ihre Schulausbildung beendet haben, ist der Landschaftsverband Westfalen Lippe- Inklusionsamt Soziale Teilhabe- für die Gewährung der Eingliederungshilfeleistungen zuständig.

Einen Antrag auf Eingliederungshilfe können Sie beim Kreis Olpe - Fachdienst Finanzielle Soziale Hilfen stellen, wenn Sie länger als 6 Monate körperlich oder geistig wesentlich behindert oder von einer Behinderung bedroht sind.

Die Hilfen werden in vielen Fällen als sogenannte Teilhabeleistungen gewährt. Das bedeutet, dass die Leistungen von dem Einkommen und dem Vermögen abhängig sind. Es gibt aber auch Hilfen, die Menschen mit Behinderung ohne den Einsatz von Einkommen und Vermögen erhalten können, wie beispielsweise Leistungen bei der Frühförderung oder bei Leistungen zur angemessenen Schulbildung.

Leistungen der Eingliederungshilfe werden regelmäßig durch Anbieter erbracht. Welcher Anbieter eine bestimmte Leistung anbietet, können Sie den unten aufgeführten Leistungen entnehmen.

Leistungen der Eingliederungshilfe sind unter anderem:

Autismustherapie

Menschen mit einer Autismus-Spektrum-Störung nehmen die Welt auf eine besondere Art wahr. Dadurch werden sie im Umgang mit anderen Menschen vor besondere Herausforderungen gestellt. Autismus äußert sich auf unterschiedliche Weisen: Häufig sind das Sozialverhalten und die Kommunikation der Person beeinträchtigt. 

Autistische Kinder spielen nicht wie ihre Altersgenossen, sondern benutzen beispielsweise Spielzeug auf zweckentfremdete Art und Weise. Außerdem gibt es bei autistischen Kinder einen Hang zu immer gleichen Handlungen: Drehen und Kreiseln von Rädern, Wedeln mit Gegenständen oder Zerreißen von Papier.

Im Rahmen der Therapie werden die Ursachen erklärt, die zu bestimmten Verhaltensweisen führen. Darüber hinaus arbeitet die Therapeutin oder der Therapeut mit den Betroffenen an dessen Eigen- und Fremdwahrnehmung, und bezieht zusätzlich Familienangehörige mit in die Therapie ein.

Der Kreis Olpe arbeitet mit folgenden Anbietern zusammen:

  • ATZ Netphen
  • ATZ Dortmund
  • DRK Autismus-Ambulanz Lennestadt
  • Knospe ABA

Verfahren

Um die Autismustherapie beim Kreis Olpe zu beantragen, muss Ihr Kind die Schule besuchen. Sollte  Ihr Kind die Schule noch nicht besuchen oder die erste allgemeinbildende Schulausbildung bereits beendet haben, ist für die Autismustherapie der Landschaftsverband Westfalen Lippe zuständig.

Die Autismustherapie beantragen Sie beim Kreis Olpe folgendermaßen:

Füllen Sie den Antrag auf Kostenübernahme der Autismustherapie vollständig aus und senden Sie ihn gemeinsam mit aussagekräftigen Diagnostiken an Ihren Ansprechpartner. Dieser entscheidet anschließend aufgrund einer Stellungnahme des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes über Ihren Antrag. In der Regel werden Sie in das Gesundheitsamt eingeladen.

Sind Sie über 18 Jahre alt, füllen Sie zusätzlich den Einkommens- und Vermögensfragebogen aus. 

Ansprechpartner:

Sie brauchen dieses Formular:

Hier können Sie den Antrag online stellen:

Fahrdienst für Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung

Ab dem 01.01.2020 ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe für die Hilfen zur Inanspruchnahme der Fahrdienste zuständig. Dieser hat jedoch die Kreise und kreisfreien Städte zur Durchführung der Aufgabe für Hilfen zur Inanspruchnahme der Fahrdienste herangezogen. Daher bleibt der Kreis Olpe Ihr Ansprechpartner zur Beantragung des Fahrdienstes für Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung.

Sie können am Fahrdienst teilnehmen, wenn Sie eine außergewöhnliche Gehbehinderung haben. Dies muss auf Ihrem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG gekennzeichnet sein.

Sie dürfen nicht am Fahrdienst teilnehmen, wenn Sie ein eigenes KFZ besitzen oder ein KFZ in Ihrem Haushalt vorhanden ist.

Außerdem hängt die Teilnahme am Fahrdienst von Ihrem Einkommen und Vermögen ab.

Verfahren

Den Fahrdienst beantragen Sie beim Kreis Olpe folgendermaßen:

Füllen Sie den Antrag auf Kostenübernahme des Fahrdienstes des Kreises Olpe vollständig aus und senden Sie diesen anschließend an Ihren Ansprechpartner:

Download-Dokumente

Familienunterstützende Hilfen

Ihr Kind kann familienunterstützende Hilfen vom Kreis Olpe erhalten, wenn es eine Behinderung hat, im Haushalt der Herkunfts- oder der Pflegefamilie lebt und die erste allgemeinbildende Schulausbildung noch nicht beendet hat.

Für familienunterstützende Hilfen für Ihre Kinder, die die erste allgemeinbildende Schulausbildung bereits beendet haben, ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe zuständig.

Mit familienunterstützenden Hilfen sollen Familien entlastet werden, die ein Kind mit Behinderung haben. Gleichzeitig soll die Teilhabe der Kinder am Leben in der Gemeinschaft gefördert werden.

Folgende Anbieter übernehmen familienunterstützende Hilfen im Kreis Olpe:

  • Brücke Südwestfalen
  • Lebenshilfe Olpe
  • DRK Kreisverband Olpe Betreuungsdienste gGmbH

Verfahren

Die familienunterstützenden Hilfen beantragen Sie beim Kreis Olpe folgendermaßen:

Füllen Sie den Antrag auf Kostenübernahme der familienunterstützenden Hilfen und den Einkommens- und Vermögensfragebogen vollständig aus und senden Sie diese anschließend an Ihren Ansprechpartner. Bei dem Fragebogen gilt Folgendes:

Ist Ihr Kind eingeschult, hängt die Leistung von Ihrem sowie von dem Einkommen und Vermögen Ihres Kindes ab. Ist Ihr Kind noch nicht eingeschult, müssen Sie den Fragebogen nicht ausfüllen, da Einkommen und Vermögen nicht berücksichtigt werden.

Wenn Ihr Kind alle genannten Voraussetzungen erfüllt, werden Sie zu einem Hilfeplangespräch ins Kreishaus Olpe eingeladen.

Ansprechpartner:

Hier können Sie den Antrag online stellen:

Heilpädagogische Frühförderung

Seit dem 1. August 2022 ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe - Landesjugendamt - für die Heilpädagogische Frühförderung zuständig.

Heilpädagogische Maßnahmen

Heilpädagogische Maßnahmen für eingeschulte Kinder können im Gegensatz zur heilpädagogischen Frühförderung nur beantragt werden, wenn Ihr Kind eine wesentliche geistige oder körperliche Behinderung hat.

Der Kreis Olpe arbeitet mit folgenden Anbietern zusammen:

  • Caritas AufWind
  • Frühförderstelle Impuls des DRK Kreisverband Olpe 
  • Kompass
  • Praxis Petra Baumeister
  • Praxis Jutta Lütticke
  • Praxis Beate Pulte
  • Praxis Eva Vogelheim


Verfahren

Füllen Sie den Antrag auf Kostenübernahme der heilpädagogischen Maßnahme vollständig aus und senden Sie ihn gemeinsam mit aussagekräftigen Diagnostiken an Ihren Ansprechpartner. Dieser entscheidet anschließend aufgrund einer Stellungnahme des Amtsarztes über Ihren Antrag. In der Regel werden Sie daher zum Kinder- und Jugendärztlichen Dienst in das Gesundheitsamt eingeladen.

Wenn Ihr Kind die Voraussetzungen erfüllt, werden Sie zu einem Hilfeplangespräch ins Kreishaus Olpe eingeladen.

Ansprechpartner:

Hier können Sie den Antrag online stellen:

Motopädie

Ist Ihr Kind in seinem Bewegungs-, Leistungs- oder Sozialverhalten auffällig oder erheblich beeinträchtigt, können Sie einen Antrag auf Motopädie stellen.

Ihr Kind wird beispielsweise anhand von Bewegungsspielen oder anderen körperorientierten Methoden gefördert.

Der Kreis Olpe arbeitet mit folgendem Anbieter zusammen:

  • DRK Kreisverband Olpe Betreuungsdienste gGmbH


Verfahren

Um die Motopädie beim Kreis Olpe zu beantragen, muss Ihr Kind die Schule besuchen. Sollte  Ihr Kind die Schule noch nicht besuchen oder die erste allgemeinbildende Schulausbildung bereits beendet haben, ist für die Motopädie der Landschaftsverband Westfalen Lippe zuständig.

Die Motopädie beantragen Sie beim Kreis Olpe folgendermaßen:

Füllen Sie den Antrag auf Kostenübernahme der Motopädie vollständig aus und senden Sie ihn an Ihren Ansprechpartner. Dieser entscheidet anschließend aufgrund einer Stellungnahme des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes über Ihren Antrag. In der Regel werden Sie daher in das Gesundheitsamt eingeladen.

Ansprechpartner:

Sie brauchen dieses Formular:

Hier können Sie den Antrag online stellen: 

Schulbegleitung

Hat Ihr Kind eine körperliche oder geistige Behinderung, können Sie beim Fachdienst Finanzielle Soziale Hilfen eine Schulbegleitung beantragen. 

Die Aufgabe einer Schulbegleitung ist es, Ihr Kind beim Besuch der Schule zu unterstützen. Dazu gehören zum Beispiel das Aus- und Einpacken der Lern-, Arbeits- und Unterrichtsmaterialien sowie die Unterstützung beim Umgang mit diesen Materialien.

Durch die Hilfe der Schulbegleitung soll Ihr Kind in das Schulsystem, Schulleben und in die Klassengemeinschaft integriert werden. Das langfristige Ziel der Schulbegleitung ist es, dass ein Schulbesuch für Ihr Kind ohne Hilfe möglich ist.

Der Kreis Olpe arbeitet mit folgenden Anbietern zusammen:

  • Brücke Südwestfalen
  • DRK Kreisverband Olpe Betreuungsdienste gGmbH
  • KiG gGmbH
  • Kompass GFO


Verfahren

Füllen Sie den Antrag auf Kostenübernahme für eine Schulbegleitung vollständig aus. Fügen Sie den Antrag die Stellungnahme der Schule bzw. des Kindergartens bei. Diese Unterlagen senden Sie bitte gemeinsam mit aussagekräftigen Diagnostiken an Ihren Ansprechpartner. Dieser entscheidet anschließend aufgrund einer Stellungnahme des Jugendärztlichen Dienstes über Ihren Antrag. In der Regel werden Sie und ihr Kind daher zum Jugendärztlichen Dienst in das Gesundheitsamt eingeladen.

Wenn Ihr Kind die Voraussetzungen erfüllt, werden Sie zu einem Hilfeplangespräch ins Kreishaus Olpe eingeladen.

Ansprechpartner:

Hier können Sie den Antrag online stellen:

Download-Dokumente:

Stellungnahme Schulbegleitung

Stellungnahme Schule

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