Kinder- und Jugendarbeit
Grundlage für die Förderung der Angebote der Kinder- und Jugendarbeit ist das Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe. Dort werden die rechtlichen Rahmenbedingungen der Kinder- und Jugendarbeit geregelt.
Die finanzielle Förderung der Angebote der Kinder- und Jugendarbeit durch die Kreisverwaltung Olpe ist im Handbuch Jugendhilfe Teil C 2 - Fachplan Kinder- und Jugendarbeit geregelt und umfasst im Wesentlichen die Bereiche:
- Aktuelles aus dem Team Kinder- und Jugendarbeit
- Bau, Einrichtung und Renovierung von Jugendfreizeiteinrichtungen
- Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA)
- Aufsuchende Kinder- und Jugendarbeit (AJA)
- Bildungsveranstaltungen der Kinder- und Jugendarbeit
- Kulturelle Kinder- und Jugendarbeit
- Innovative Projekte der Kinder- und Jugendarbeit
- Freizeitangebote für Kinder- und Jugendliche einschließlich Materialausstattung
- Präventiver Kinder- und Jugendschutz
Darüber hinaus berät und unterstützt die Kreisverwaltung Olpe bei Fragen zu den Themenbereichen: