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Kinder- und Jugendarbeit

Grundlage für die Förderung der Angebote der Kinder- und Jugendarbeit ist das Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe. Dort werden die rechtlichen Rahmenbedingungen der Kinder- und Jugendarbeit geregelt.

Die finanzielle Förderung der Angebote der Kinder- und Jugendarbeit durch die Kreisverwaltung Olpe ist im Handbuch Jugendhilfe Teil C 2 - Fachplan Kinder- und Jugendarbeit geregelt und umfasst im Wesentlichen die Bereiche:

Darüber hinaus berät und unterstützt die Kreisverwaltung Olpe bei Fragen zu den Themenbereichen:

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