Bau, Einrichtung und Renovierung
Jugendarbeit braucht Räume, um verlässliche Angebote der Kinder- und Jugendarbeit zu ermöglichen. Im Bereich der ehrenamtlichen, offenen, verbandlichen und kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit sind daher Investionsförderungen zur Schaffung und zum Erhalt der Räume für Kinder- und Jugendliche erforderlich.
Der Kreis Olpe fördert:
- Jugendfreizeiteinrichtungen,
- Räume für Eltern- und Familienbildung und
- Jugendbildungsstätten
Die finanzielle Förderung von Investitionskosten ist im Handbuch Jugendhilfe Teil C 2 - Fachplan Kinder- und Jugendarbeit, Kapitel 2 sowie 8.2 bis 8.4 geregelt.