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Bau, Einrichtung und Renovierung

Jugendarbeit braucht Räume, um verlässliche Angebote der Kinder- und Jugendarbeit zu ermöglichen. Im Bereich der ehrenamtlichen, offenen, verbandlichen und kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit sind daher Investionsförderungen zur Schaffung und zum Erhalt der Räume für Kinder- und Jugendliche erforderlich.

Der Kreis Olpe fördert:

  • Jugendfreizeiteinrichtungen,
  • Räume für Eltern- und Familienbildung und
  • Jugendbildungsstätten

Die finanzielle Förderung von Investitionskosten ist im Handbuch Jugendhilfe Teil C 2 - Fachplan Kinder- und Jugendarbeit, Kapitel 2 sowie 8.2 bis 8.4 geregelt.

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