Schutz vor Kindeswohlgefährdung in der ehrenamtlichen Kinder- und Jugendarbeit
Kinder und Jugendliche benötigen Wertschätzung und Anerkennung. Sie brauchen eine Familie und eine Gemeinschaft, die ihnen Sicherheit und Schutz bietet, wo sie sich entfalten, selbst verwirklichen und Einfluss nehmen können. Der Kreis Olpe ist als Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Sicherstellung des Schutzes vor Kindeswohlgefährdung in der Kinder- und Jugendarbeit verpflichtet. Aufgrund des Anliegens einer gemeinsamen Wahrnehmung des Schutzauftrages mit den freien Trägern der Kinder- und Jugendarbeit hat der Kreis Olpe mit den Jugendverbänden, Vereinen und anderen freien Trägern, die eine Förderung aus Mitteln der Jugendarbeit erhalten, Vereinbarungen abgeschlossen, um Kinder und Jugendliche bestmöglich vor Kindeswohlgefährdung zu schützen.
Die Vereinbarung regelt, dass ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Kinder- und Jugendarbeit vor der Aufnahme ihrer Tätigkeit
- ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen,
- eine Selbstverpflichtungserklärung unterschreiben sowie
- Kenntnisse zum Thema „Schutz vor Kindeswohlgefährdung“ nachweisen.
Detaillierte Ausführungen hierzu sind dem Handbuch Jugendhilfe, Teil C 2 - Fachplan Kinder- und Jugendarbeit, Kap. 5.1.4 zu entnehmen.