Präventiver Kinder- und Jugendschutz
Die Arbeit der Fachkraft des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes basiert allgemein auf dem Jugendschutzgesetz. Die Grundlage für den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz im Kreis Olpe finden Sie im Handbuch Jugendhilfe , Fachplan Kinder- und Jugendarbeit, Kapitel 6 "Kinder- und Jugendschutz".
Die Fachkräfte des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes des Kreises Olpe berät Sie gerne bezüglich möglicher präventiver Angebote und vermitteln Ihnen Referentinnen und Referenten für die Schwerpunkte Medien, Sucht, Gewalt, Sexualität, Aids oder bei Bedarf auch weiteren präventiven Themen - unter anderem, wenn kein eigenes Angebot durchgeführt werden kann. Die finanzielle Förderung der präventiven Angebote und die zu erfüllenden Anforderungen an Referenten sind im Handbuch Jugendhilfe , Teil C 2 - Fachplan Kinder- und Jugendarbeit, Kapitel 8.10 und 6.9 geregelt.