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Pflegesachleistung

Hierbei handelt es sich um die Übernahme der Kosten für eine berufsmäßig tätige professionelle Pflegekraft.

Dies sind Mitarbeiter ambulanter Pflegedienste, die mit der Pflegekasse einen Versorgungsvertrag abgeschlossen haben.

Bei der Sachleistung ist zunächst die Zuständigkeit der Pflegekasse gegeben, deren Einstufung bzw. Feststellung des Pflegebedarfs maßgebend ist. Reichen die Sachleistungen der Pflegekasse nicht aus, können sie aus der Sozialhilfe aufgestockt werden.
Voraussetzung ist jedoch, dass die Sachleistung der Pflegekasse voll ausgeschöpft ist.

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