Asylangelegenheiten
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Wer aus seinem Heimatland fliehen musste, weil er wegen seiner Herkunft, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung verfolgt wurde oder damit rechnen musste, kann in der Bundesrepublik Deutschland einen Asylantrag stellen. Zuständig für das Asylverfahren ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Die Anschrift des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge für die Asylantragstellung in Nordrhein-Westfalen lautet:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Landesaufnahmeeinrichtung
Gersteinring
44791 Bochum
Nach Antragstellung sind Asylbewerberinnen und Asylbewerber zur Durchführung des Asylverfahrens zunächst verpflichtet, in einer Aufnahmeeinrichtung des Landes zu wohnen. Gegebenenfalls können sie auch einer Stadt oder Gemeinde zur Wohnsitznahme zugewiesen werden. Asylbewerberinnen und Asylbewerber benötigen zur Ausübung einer Beschäftigung immer die Arbeitserlaubnis von der Ausländerbehörde. Näheres ergibt sich aus dem Merkblatt.