Sprungziele
Inhalt

Aufenthaltserlaubnis

 

Ausländerinnen und Ausländer, die in das Bundesgebiet einreisen oder sich in Deutschland aufhalten wollen, müssen einen gültigen Reisepass und eine Aufenthaltserlaubnis beziehungsweise ein Visum besitzen.

Neben dem Besuchsvisum, das nur zu Kurzaufenthalten bis zu 90 Tagen berechtigt, kennt das Aufenthaltsgesetz die befristete Aufenthaltserlaubnis und die Niederlassungserlaubnis, bei einem Aufenthalt, der über 90 Tage hinaus geht.

Eine solche Aufenthaltserlaubnis kann für folgende Zwecke erteilt werden:

  • Ausbildung
  • Erwerbstätigkeit
  • Familiennachzug
  • Humanitäre Gründe

Für einen Aufenthalt zu den vorgenannten Aufenthaltszwecken ist zwingend ein Visum bei der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland der Ausländerin oder des Ausländers zu beantragen.

Bei der Beantragung der Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis beziehungsweise Niederlassungserlaubnis sind grundsätzlich folgende Unterlagen erforderlich:

Bei Erteilung / Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis für volljährige Personen

  • Aktuelles biometrisches Passfoto
  • Antragsvordruck, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • Eheerklärung bei Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund des Ehegatten inne haben beziehungsweise Sorgerechtserklärung bei sorgeberechtigten Elternteilen von deutschen Kindern
  • Arbeitsvertrag / Einkommensnachweise der letzten 3 Monate
  • Nachweis Krankenversicherung
  • Reisepass
  • Teilnahmebescheinigung Integrationskurs (bei erfolgter Verpflichtung)

Bei Erteilung / Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis von Kindern und Schülerinnen und Schülern

  • Aktuelles biometrisches Passfoto
  • Antragsvordruck, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • Einkommensnachweise der letzten 3 Monate der Eltern
  • Nachweis Krankenversicherung
  • Reisepass
  • Schulbescheinigung

Bei Beantragung einer Niederlassungserlaubnis

  • Aktuelles biometrisches Passfoto
  • Antragsvordruck, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • Eheerklärung bei Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund des Ehegatten inne haben beziehungsweise Sorgerechtserklärung bei sorgeberechtigten Elternteilen von deutschen Kindern
  • Arbeitsvertrag / Einkommensnachweise der letzten 3 Monate
  • Nachweis Krankenversicherung
  • Reisepass
  • Teilnahmebescheinigung Integrationskurs
  • Mietvertrag oder beigefügte Wohnraumbescheinigung von der Hauseigentümerin oder dem Hauseigentümer ausgefüllt und unterschrieben
  • Rentenversicherungsverlauf zwecks Nachweis von 60 eingezahlten Monatsbeiträgen

Bei Beantragung einer Niederlassungserlaubnis bei Kindern unter 18 Jahren

  • Aktuelles biometrisches Passfoto
  • Antragsvordruck, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • Einkommensnachweise der letzten 3 Monate der Eltern
  • Nachweis Krankenversicherung
  • Reisepass
  • Schulbescheinigung
  • Vollständige Schulzeugnisse der letzten fünf Jahre

Randspalte