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EU-Ausländerinnen und EU-Ausländer

 

EU-Bürgerinnen und EU-Bürger benötigen für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland kein Visum. Sie müssen jedoch einen gültigen Nationalpass oder Personalausweis (Identitätskarte) besitzen. Für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit benötigen sie keine Arbeitserlaubnis.

Aufgrund einer Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU vom 29. Januar 2013 werden keine Bescheinigungen über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht (Freizügigkeitsbescheinigungen) mehr ausgestellt. Bei einem längeren Aufenthalt ist jedoch eine Anmeldung bei der Meldebehörde erforderlich.

Das Freizügigkeitsrecht kann durch die Ausländerbehörde geprüft werden. Sofern die Voraussetzungen, zum Beispiel ein Nachweis einer Erwerbstätigkeit, nicht vorliegen, kann die Ausländerbehörde den Verlust des Freizügigkeitsrechts feststellen.

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