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Jägerprüfung

 

Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist grundsätzlich davon abhängig, dass die Bewerberin beziehungsweise der Bewerber im Geltungsbereich des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) eine Jägerprüfung bestanden hat.

Ablauf

Die Prüfung findet jährlich im April / Mai statt. Der schriftliche Prüfungstermin wird von der oberen Jagdbehörde landeseinheitlich, meistens auf den letzten Montag im April, festgesetzt. Ort und Zeitpunkt der einzelnen Prüfungsabschnitte werden bei der Zulassung bekanntgegeben.

Die Jägerprüfung umfasst im schriftlichen und im mündlich-praktischen Teil folgende Sachgebiete: 

  • Kenntnis der Tierarten, Wildbiologie, Wildhege und Naturschutz.
  • Jagdbetrieb, waidgerechte Jagdausübung, Sicherheitsbestimmungen, Jagdhundewesen, Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Grundzüge es Land- und Waldbaues, Wildschadensverhütung.
  • Waffentechnik, Führung von Jagd- und Faustfeuerwaffen (insbesondere sichere Handhabung, Gebrauch und Pflege der Jagd- und Faustfeuerwaffen).
  • Jagdrecht, Grundsätze und wichtige Einzelbestimmungen des Waffenrechts, des Tierschutzrechts, des Naturschutz- und Landschaftspflegerechts.

Die Schießprüfung besteht aus drei Teilen. Beim Büchsenschießen sind fünf Schüsse sitzend aufgelegt (Rehbockscheibe) sowie fünf Schüsse stehend freihändig (laufender Keiler) abzugeben. Beim Flintenschießen sind zehn bewegliche Ziele (Kipphase) aus jagdlicher Gewehrhaltung zu beschießen.

Zulassungsvoraussetzungen

Ein Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung ist spätestens zwei Monate vor dem Termin für den schriftlichen Teil der Prüfung bei der Kreisverwaltung Olpe einzureichen. Dem Antrag sind beizufügen:

  1. Ein Nachweis über die Einzahlung der Prüfungs- und Zulassungsgebühr.
  2. Ein Nachweis über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe.
  3. Ein Nachweis über die Teilnahme an einer anerkannten Schulung zur „kundigen Person“ nach der Hygieneverordnung.
  4. Ein amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als sechs Monate sein darf.
  5. Eine Kopie des Personalausweises / Reisepasses.

Kosten

Die Gesamtprüfungsgebühr beläuft sich auf 250 €. Sie setzt sich zusammen aus der Prüfungsgebühr von 220 € sowie der Zulassungsgebühr von 30 €.

Vorbereitung

Vorbereitungslehrgänge auf die Jägerprüfung bietet die Kreisjägerschaft «Kurköln« Olpe an.

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