Jagdscheine
Der Jagdschein wird von der Kreisverwaltung Olpe als Ein-, Zwei- oder Dreijahresjagdschein oder als Tagesjagdschein erteilt. Voraussetzung ist, dass Sie Ihren Wohnsitz im Kreis Olpe haben. Zur Vermeidung von unnötigen Wartezeiten ist eine vorherige Terminabsprache erforderlich.
Erforderliche Unterlagen bei Erst- oder Neuausstellung
- Prüfungszeugnis (nur bei Erstausstellung)
- Ausgefülltes Antragsformular
- Bestätigung der Jagdhaftpflichtversicherung für den gesamten beantragten Zeitraum
- Aktuelles Passfoto (nicht älter als sechs Monate)
Erforderliche Unterlagen bei Verlängerung
- Ausgefülltes Antragsformular
- Bestätigung der Jagdhaftpflichtversicherung für den gesamten beantragten Zeitraum
- Jagdscheinheft
Informationen für Jagdpächterinnen und Jagdpächter
Jagdpächterinnen und Jagdpächter müssen die Flächen ihres Jagdreviers in den Jagdschein eintragen lassen. Das gleiche gilt für Inhaberinnen und Inhaber einer entgeltlichen Jagderlaubnis. Bitte legen Sie für die Eintragung den Jagdpachtvertrag oder den Jagderlaubnisschein bei der unteren Jagdbehörde an ihrem Wohnsitz vor.
Kosten
- Dreijahresjagdschein: 65,00 €
- Zweijahresjagdschein: 50,00 €
- Einjahresjagdschein: 35,00 €
- Tagesjagdschein: 15,00 €