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Maklererlaubnis

 

Der Kreis Olpe erteilt die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Erlaubnisse gemäß § 34c Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung für:

  • Immobilienmaklerinnen und Immobilienmakler
  • Darlehenvermittlerinnen und Darlehenvermittler, mit Ausnahme von Immobiliardarlehen (§ 34i Gewerbeordnung)
  • Bauträgerinnen und Bauträger
  • Baubetreuerinnen und Baubetreuer
  • Wohnimmobilienverwalterinnen und Wohnimmobilienverwalter

Erlaubnisinhabende sind natürliche oder juristische Personen (zum Beispiel GmbH). Bei Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit (zum Beispiel GbR, OHG) ist die Erlaubnis für jeden Gesellschafter erforderlich.

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach dem Umfang der erteilten Erlaubnis und bewegen sich im Rahmen der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zwischen 100 € und 3.500 €.

Weiterbildungspflicht

Die Weiterbildungspflicht besteht seit dem 01.08.2018 für Immobilienmaklerinnen und Immobilienmakler sowie für Wohnimmobilienverwalterinnen und Wohnimmobilienverwalter selbst und unmittelbar bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkende Angestellte von 20 (Zeit-)Stunden innerhalb von drei Jahren.

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