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18.03.2020

Verfügung vom 18.03.2020 konkretisiert kontaktreduzierende Maßnahmen (18.03.2020)

 

Nachdem die Landesregierung zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 weitere kontaktreduzierende Maßnahmen angeordnet hat, hat der Kreis Olpe in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden eine neue Allgemeinverfügung erlassen.
Die erst gestern (17. März) veröffentlichte Allgemeinverfügung des Kreises Olpe zum Verbot von Veranstaltungen verliert damit ihre Gültigkeit. 

In der neuen Verfügung sind einige Punkte neu eingearbeitet und konkretisiert worden.
Geöffnet  bleibt der Einzelhandel für Lebensmittel. Auch Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, der Außer-Haus-Verkauf, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Augenoptiker, Hörgeräteakustiker, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Post- und Paketdienststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte bleiben geöffnet. Alle anderen Verkaufsstellen des Einzelhandels sind zu schließen. 

Geschlossen sind im Kreis Olpe jetzt auch alle Spiel- und Bolzplätze, Versammlungen jedweder Art sind untersagt. Auch die Arbeiten zum Aufbau der Osterfeuer sind ab sofort einzustellen.  

Fragen zu diesem Thema richten Sie bitte an das Ordnungsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde.

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