Corona-Virus - Neue Allgemeinverfügung
Aufgrund des zurzeit sehr dynamischen Corona-Infektionsgeschehens im Kreis Olpe wurde heute laut Datenlage des Robert-Koch-Institutes der erste Schwellenwert von 35 Infizierten pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten. Die 7-Tages-Inzidenz liegt heute bei 41,8. Damit ist ab sofort die Einschränkung der Coronaschutzverordnung in Kraft getreten, die für Feste außerhalb der eigenen Wohnung die zulässige Teilnehmerzahl auf maximal 50 Personen begrenzt.
Zudem ist der Kreis Olpe aufgrund einer neuen Weisung NRW-Gesundheitsministeriums verpflichtet, vom Land vorgegebene Schutzmaßnahmen anzuordnen. Landrat Frank Beckehoff hat deshalb heute eine »Allgemeinverfügung zur Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV 2« erlassen. Ab sofort gelten folgende Regelungen:
- In geschlossenen Räumlichkeiten bei Konzerten und Aufführungen sowie bei sämtlichen sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen besteht eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auch am Sitz- oder Stehplatz;
- Zuschauer von Sportveranstaltungen müssen auch am Sitz- oder Stehplatz eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
- Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 1000 Personen mit Ausnahme von Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz sowie von Veranstaltungen und Versammlungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge (insbesondere politische Veranstaltungen von Parteien einschließlich Aufstellungsversammlungen zu Wahlen und Vorbereitungsversammlungen dazu sowie Blutspendetermine) zu dienen bestimmt sind, sind verboten.
Die Maskenpflicht besteht ab sofort auch für den Besuch von Kinos, nicht aber für den Besuch von Gottesdiensten.
Frank Beckehoff: „Ich appelliere an alle, insbesondere auch an Veranstalter und Sportvereine, die Regelungen einzuhalten, um eine weitere Ausbreitung des Virus möglichst einzudämmen. Es ist jedoch zu befürchten, dass wir bei unverändertem Infektionsgeschehen in den kommenden Tagen auch den zweiten Schwellenwert von 50 erreichen. Dann sind wir gehalten, weitere Einschränkungen anzuordnen“, so der Landrat. Vorgesehen ist dann beispielsweise, dass sich nur noch fünf Personen statt bisher zehn im öffentlichen Raum treffen dürfen. Darüber hinaus ist damit zu rechnen, dass die Öffnungszeiten für gastronomische Betriebe eingeschränkt werden.