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Regeln fürs Wandern, Radfahren etc. im ASP-Gebiet

 

Wo genau liegt die ASP-Sperrzone II? 

Die genaue Lage der Sperrzone können Sie in der interaktiven Karte nachsehen. Die Sperrzone II ist in der Karte lila umrandet. 


Die folgenden Regeln gelten für alle Personen, die in der ASP-Sperrzone II den Wald besuchen.

Sie finden diese Regeln hier auch in den Sprachen: 

Wie soll ich mich beim Spazierengehen (auch mit Hund) und Radfahren verhalten?

Bitte bleiben Sie in Wald und Flur auf den Wegen, damit Wildschweine nicht aufgescheucht werden und ihren Bewegungsradius nicht unnötig vergrößern.

Hunde sind an der Leine zu führen!

Das Wegegebot gilt für ALLE Aktivitäten im Wald, also auch für:

  • Mountainbiking
  • Reiten
  • Geocaching
  • Pilze sammeln
  • Trailrunning
  • Hundetraining
  • Wanderungen
  • Fotografie
  • Tierbeobachtungen
  • usw.

Sollten Sie ein totes oder offensichtlich krankes Tier sehen, so melden Sie dies bitte umgehend dem Veterinäramt unter asp@kreis-olpe.de.

Ein Kontakt mit dem (verendeten) Wildschwein oder Kadaverteilen ist unbedingt zu vermeiden.

Bei dennoch erfolgtem Kontakt sollte zur Verhinderung einer Seuchenverschleppung alles, was mit dem Wildschwein oder Kadaver in Kontakt gekommen ist, bei 60° C gewaschen und gegebenenfalls desinfiziert werden (z.B. Hände, Schuhe, Hundeleine etc.). Verendete Wildschweine, deren Teile, sowie Gegenstände, die mit Wildschweinen in Berührung gekommen sein können dürfen unter keinen Umständen in schweinehaltende Betriebe verbracht werden.

Wirksame Desinfektionsmittel sind in der DVG-Liste einsehbar: https://www.desinfektion-dvg.de/index.php?id=2150.

Darf der Kindergarten Ausflüge oder „Waldtage“ in der Sperrzone II (ehemals infizierte Zone) durchführen?

Bei Wanderungen ist von der Aufsichtsperson unbedingt darauf zu achten, dass die Kinder die Wege auf keinen Fall verlassen.

Welchen Beitrag können alle leisten, um die Ausbreitung der ASP einzudämmen?

Aktiv gegen die Verbreitung von ASP können nicht nur Tierhaltende sowie Jägerinnen und Jäger handeln, sondern auch jede Bürgerin und jeder Bürger kann wirksame Maßnahmen treffen. Infiziertes Fleisch oder Wurst ist für Menschen ungefährlich, aber weggeworfene Speisereste, z. B. an Autobahnen, Landstraßen, aber auch Wanderwegen, werden von Wildschweinen gefressen und können die Ausbreitung der Seuche bedeuten. Bitte werfen Sie daher Speisereste ausschließlich in verschlossene Müllbehälter oder nehmen Sie sie zur Entsorgung wieder mit nach Hause!

Wo melde ich mich, wenn ich ein totes Wildschwein im Wald finde?

Sollten Sie ein totes Wildschwein sehen, informieren Sie bitte umgehend das zuständige Veterinäramt: asp@kreis-olpe.de.

Damit ermöglichen Sie, dass das Wildschwein möglichst schnell auf das ASP-Virus untersucht wird und im positiven Fall sofort Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet werden können. Denn um die ASP wirksam bekämpfen zu können, ist es erforderlich, einen Ausbruch der Tierseuche so früh wie möglich zu erkennen.

Zudem verwesen die Tierkörper von verendeten Wildschweinen relativ langsam. In der Kombination mit der hohen Umweltstabilität des ASP-Virus stellt das Auffinden, Bergen und Beseitigen von diesen Stücken bei Auftreten der ASP einen zentralen Punkt in der Bekämpfung dieser Tierseuche bei Wildschweinen dar.

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