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Untersuchung von Seiteneinsteigern/Seiteneinsteigerinnen

 

Für alle neu in NRW eingereisten schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen besteht die Verpflichtung, sich einer schulische Eingangsuntersuchung durch den öffentlichen Gesundheitsdienst (schulärztlicher Dienst) zu unterziehen.

Die Verpflichtung ergibt sich aus den Bestimmungen des Schulgesetzes NRW §54 und des Gesetzes für den öffentlichen Gesundheitsdienst ÖGDG §12.

FAQ-Liste: 

https://www.schulministerium.nrw/sites/default/files/documents/FAQ-Schuleingangsuntersuchungen.pdf 

Was wird untersucht?

Die Untersuchung beinhaltet

  • Hör- und Sehtest
  • allgemeine körperliche Untersuchung
  • Prüfung des Masern-Impfschutzes.

Bei Auffälligkeiten werden eine weitere Diagnostik bzw. erforderliche Behandlungen empfohlen.

Für alle Seiteneinsteigenden wird ein schulärztliches Gutachten erstellt.  Besondere gesundheitliche Befunde, die im Schulalltag berücksichtigt werden müssen, werden der Schule u.a. darin mitgeteilt.

Wie wird der Termin vereinbart?

Die Meldung der betreffenden Kinder und Jugendlichen an den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Kreises Olpe erfolgt über die aufnehmende Schule mittels des Aufnahmeformulars für Seiteneinsteigende.

Der Seiteneinsteigende erhält daraufhin eine schriftliche Einladung zur Untersuchung im Kreishaus Olpe.

Verständigung

Je nach Verfügbarkeit ist ein:e Sprachmittler:in beim Untersuchungstermin anwesend.

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