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16.04.2020

Fragen und Antworten zur Quarantäne (Stand: 16.04.2020)

Im Zusammenhang mit den Bemühungen eine rasche Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern, hat die Quarantäne eine wichtige Bedeutung. Bereits für mehr als 1.700 Menschen im Kreis Olpe wurde eine Quarantäne angeordnet. Christian Kaiser, Fachserviceleiter im Fachdienst Gesundheit und Verbraucherschutz des Kreises Olpe, antwortet auf einige wichtige Fragen.

 

Wozu dient diese Maßnahme? 

Die Quarantäne dient dem Schutz vor Verbreitung des Corona-Virus. Sie ist eine zeitlich befristete Absonderung von ansteckungsverdächtigen Personen oder von Personen, die möglicherweise das Virus ausscheiden. 

Für wen wird sie angeordnet? 

Das Gesundheitsamt ordnet Quarantänemaßnahmen nur für Infizierte sowie für Personen an, die einen engen Kontakt mit einer tatsächlich erkrankten Person hatten. Sobald dem Gesundheitsamt ein bestätigter Fall gemeldet ist, wird die betroffene Person telefonisch informiert. Die Anordnung der Quarantäne erfolgt dann mündlich am Telefon und gilt unmittelbar. Danach werden von uns die Kontaktpersonen ermittelt und ebenfalls schnellstmöglich angerufen. Oftmals warten die Kontaktpersonen schon auf einen Anruf von uns, da sie in der Regel schon von der infizierten Person vorab informiert wurden. Wir gehen dann mit den Kontaktpersonen einen ausführlichen Fragebogen durch, um zu beurteilen, ob auch sie in Quarantäne müssen. Dies hängt entscheidend von der Art und Dauer des Kontaktes zur infizierten Person ab. 

Wie lange dauert die Quarantäne? 

Aufgrund der Inkubationszeit dauert die Quarantäne in der Regel 14 Tage. Wer dann zum Ende des festgelegten Zeitraums mindestens 48 Stunden frei von Krankheitssymptomen ist, kann die Quarantäne verlassen. Eine nochmalige Testung erfolgt in der Regel nicht.

Zur Berechnung der Quarantäne wird nach dem Auftreten der ersten Symptome bzw. nach dem letzten Kontakt zu einer infizierten Person gefragt. Wenn klinische Veränderungen wie zum Beispiel Husten und Fieber vorhanden sind, beginnen die 14 Tage ab dem ersten Tag der Symptome. Wenn die Person nicht erkrankt ist, beginnt die Berechnung der Quarantäne ab dem Tag des letzten Kontakts. Wichtig ist, dass wir ab hier die 14 berechnen, die Anordnung der Quarantäne –und die damit verbundenen Maßnahmen- aber erst ab dem Tag des Anrufs durch die Mitarbeiter des Kreises Olpe erfolgt. Dies ist für die Bescheinigung für den Arbeitgeber wichtig und erklärt, warum der hier aufgeführte Zeitraum häufig kürzer als 14 Tage ist.

Eine Sonderregelung gilt für Personen, die im medizinischen und pflegerischen Bereich arbeiten. Wenn sie nur als Kontaktpersonen gelten, wird in der Regel nur eine siebentägige Quarantäne angeordnet, um Personalengpässen in diesen Bereichen vorzubeugen. Wenn hingegen eine Infektion bestätigt wurde, gilt auch hier eine 14-tägige Quarantäne. Bevor dann die Tätigkeit im medizinischen oder pflegerischen Bereich wieder aufgenommen werden darf, muss eine sogenannte Freitestung erfolgen. Das bedeutet, dass zwei Tests ein negatives Ergebnis zeigen müssen, damit diese Personen wieder arbeiten können. 

Wenn ein Testergebnis negativ ist, ist dann auch die Quarantäne beendet? 

Nein. Auch wenn das Testergebnis negativ war, dauert die Quarantäne insgesamt 14 Tage. Es könnten ja noch Krankheitssymptome auftauchen, denn das Testergebnis ist letztlich immer nur eine Momentaufnahme. Auch hier gilt, dass die Quarantäne erst verlassen werden darf, wenn zum Ende des vom Gesundheitsamt mitgeteilten Quarantäne-Zeitraumes mindestens 48 Stunden keine Symptome mehr auftreten.

Was muss beachtet werden? 

Die Fragen zum Umfang der Quarantäne sind vielfältig und im Einzelfall sehr speziell. Grundsätzlich dient die Maßnahme dazu, den Kontakt zu Dritten wirksam zu unterbinden. Dies  bedeutet für die betroffene Person, dass sie das Haus oder die Wohnung nicht verlassen darf, keinen persönlichen Kontakt ("Face to Face") zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Haushaltes haben und keinen Besuch empfangen darf. Aber auch zu Familienmitgliedern muss eine möglichst effektive häusliche Trennung eingehalten werden, wenn sich Infizierte darunter befinden.

Wenn das Ziel der Maßnahme nicht gefährdet ist, dürfen Personen in Quarantäne auch ihr Haus verlassen, um sich auf dem eigenen Grundstück, der Terrasse oder dem Balkon aufzuhalten. Der Spaziergang mit dem Hund durch den Park ist damit allerdings nicht möglich. Der Kreis Olpe hat für Information der Betroffenen eine Broschüre entwickelt, die jedem Betroffenen mit der Quarantänebescheinigung zugesandt wird und auch auf der Internetseite zur Verfügung steht. 

Einer beruflichen Tätigkeit darf nur im Home-Office nachgegangen werden. Eine Ausnahme bilden die Landwirte, die ihre Tiere versorgen dürfen.

Verstöße gegen eine angeordnete Quarantäne können mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden! 

Wer zahlt den Verdienstausfall? Welche Bescheinigung wird benötigt?

Betroffene erhalten vom Gesundheitsamt eine schriftliche Bescheinigung über den Zeitraum der Quarantäne, die beim Arbeitgeber eingereicht werden kann. Die Kostenerstattung für den Arbeitgeber übernimmt der Landschaftsverband Westfalen Lippe. 

Aktuell gibt es eine Verordnung für Auslandrückkehrer. Was besagt diese?

Personen, die mehr als 72 Stunden im Ausland waren und dann nach Deutschland einreisen, müssen sich auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere Unterkunft begeben und dürfen diese 14 Tage nicht verlassen. Wenn eine Quarantänebescheinigung für den Arbeitgeber benötigt wird, müssen sie sich beim Gesundheitsamt ihres Kreises melden. Dies kann über das Corona-Bürgertelefon des Kreises Olpe erfolgen. 

Alle Infos unter www.kreis-olpe.de/corona. Dort steht auch eine Broschüre mit ausführlichen Informationen zur Quarantäne zum Download.

Christian Kaiser
Christian Kaiser, Fachserviceleiter im Fachdienst Gesundheit und Verbraucherschutz des Kreises Olpe.

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