Weiteres Verfahren gegen Quarantänebrecher eingeleitet
Dem Kreis Olpe ist erneut ein Quarantänebruch während der Corona-Virus-Epidemie bekannt geworden. Da ein solches Verhalten nach dem Infektionsschutzgesetz einen Straftatbestand darstellen kann, wurde der Fall den Ermittlungsbehörden übergeben.
In diesem Zusammenhang erinnert das Gesundheitsamt noch einmal daran, wie wichtig es ist, die Quarantäneregeln einzuhalten. Die angeordneten Maßnahmen haben das Ziel, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen und andere Menschen zu schützen. Die Quarantäneanordnung gilt auch bei einem negativen Testbefund weiterhin, da auch zu einem späteren Zeitpunkt noch Krankheitssymptome auftauchen können. Die Quarantäne darf erst verlassen werden, wenn zum Ende des vom Gesundheitsamt mitgeteilten Quarantäne-Zeitraumes mindestens 48 Stunden keine Symptome mehr auftreten.
Ein Verstoß gegen die Quarantänebestimmungen kann daher strafrechtlich geahndet werden und wird in jedem Fall entsprechend verfolgt.