Nicht unangemeldet zum Corona-Test (17.07.2020)
Reisende, die aus Corona-Risikogebieten nach Deutschland zurückkehren, haben sich beim Gesundheitsamt zu melden und unverzüglich für 14 Tage in häusliche Absonderung zu begeben. Für die Meldung steht online unter www.kreis-olpe.de ein Meldeformular zur Verfügung. Die Pflicht zur Absonderung entfällt, wenn die Personen einen negativen Corona-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorweisen können. Diese Testungen können entweder bereits im Risikogebiet vor der Rückreise bzw. nach Rückkehr hier in Deutschland durchgeführt werden.
Wenn der Abstrich bei einem Hausarzt genommen werden soll, sollten sich die Reiserückkehrer vorab telefonisch mit der Praxis in Verbindung setzen, um einen Termin für die Testung zu vereinbaren. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass notwendige Schutzmaßnahmen ergriffen werden können, die verhindern, dass sich das Corona-Virus weiter ausbreitet.
Das Gesundheitsamt des Kreises Olpe appelliert daher an Reiserückkehrer, zum Corona-Test nicht unangemeldet zum Arzt zu gehen. Auch dies ist ein wichtiger Beitrag dazu, Mitmenschen nicht zu gefährden und möglicherweise mit dem Corona-Virus zu infizieren.