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Zum vorbeugenden Schutz vor Hochwassergefahren sind insbesondere für die größeren Gewässer Überschwemmungsgebiete ausgewiesen. Die festgesetzten Überschwemmungsgebiete in Nordrhein-Westfalen können im Internet unter www.elwasweb.nrw.de eingesehen werden.

Überschwemmungsgebiete dienen der Rückhaltung von Hochwasserwellen und damit unter anderem dem Schutz von Siedlungen oder Verkehrswegen.

In festgesetzten Überschwemmungsgebieten sind die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen sowie die Veränderung der Erdoberfläche und die Ablagerung bestimmter Stoffe und Gegenstände untersagt.

Der Kreis Olpe kann unter bestimmten Randbedingungen abweichend von diesen Verboten die Errichtung oder Erweiterung einer baulichen Anlage sowie andere Maßnahmen im Einzelfall zulassen.

Vor Antragstellung wird eine Abstimmung hinsichtlich der Planung und der erforderlichen Antragsunterlagen empfohlen.