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Güterkraftverkehr ist die entgeltliche oder gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen. Der Güterkraftverkehr ist erlaubnispflichtig, wenn das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeuge einschließlich Anhänger 3,5 Tonnen überschreitet.

Es gibt die nationale Güterkraftverkehrserlaubnis, die nur in Deutschland gilt, und der Gemeinschaftslizenz für grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums (EU-Staaten).