Waffenbesitzkarte
Das deutsche Waffenrecht soll die Bürger vor Gewalt schützen. Privater Umgang mit Waffen wird nur nach sorgfältiger Prüfung aller Voraussetzungen erlaubt.
Wofür benötigt man eine Waffenbesitzkarte?
- Wenn Sie Waffen erwerben.
- Wenn Sie Munition erwerben.
- Wenn Sie Waffen erben.
- Wenn Sie Waffen und Munition sammeln.
- Wenn Sie Waffen herstellen.
- Wenn Sie Waffen in Stand setzen.
- Wenn Sie Waffen bearbeiten.
- Wenn Sie Waffen transportieren.
- Wenn Sie mit Waffen schießen.
- Wenn Sie Waffen veräußern.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.
- Sie müssen die erforderliche Zuverlässigkeit im Sinne des § 5 des Waffengesetzes besitzen.
- Sie müssen die persönliche Eignung im Sinne des § 6 des Waffengesetzes besitzen.
- Sie müssen Sachkunde im Sinne des § 7 des Waffengesetzes nachweisen.
- Sie müssen ein Bedürfnis im Sinne des § 8 des Waffengesetzes nachweisen.
- Vor Vollendung des 21. Lebensjahrs sind nur Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm (.22 lr) mit einer maximalen Mündungsenergie der Geschosse von 200 Joule und Einzel- und Doppelflinten bis Kaliber 12 zulässig.
- Vor Vollendung des 25. Lebensjahrs müssen Sie auf eigene Kosten ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorlegen.
Informationen über Ausnahmefälle erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreispolizeibehörde.
Waffen und Munition dürfen nur in geeigneten Sicherheitsbehältnissen aufbewahrt werden.
Den Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte richten Sie bitte an die Kreispolizeibehörde Olpe.
Ihre Ansprechpartner sind:
Fachdienst Umwelt (FD 66)
Westfälische Straße 75
57462 Olpe
- Telefon: 02761 81 603
- Fax: 02761 94503 603
- E-Mail: u.schulte@kreis-olpe.de
- Web: www.kreis-olpe.de
- Raum: 4.038
- Kennung: 66.26
Kreispolizeibehörde Olpe
Kortemickestraße 2
57462 Olpe
- Telefon: 02761 9269 3102
- Fax: 02761 9269 3190
- E-Mail: jens.tigges@polizei.nrw.de
- Web: www.kreis-olpe.de
- Raum: 201
- Kennung: ZA 1.2