Kleiner Waffenschein
Für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit benötigen Sie einen Kleinen Waffenschein. Dieser kann auf Antrag nach Vollendung des 18. Lebensjahres erteilt werden, wenn der Antragsteller zuverlässig und persönlich geeignet ist.
Merkblatt zum Antrag Kleiner Waffenschein
Nähere Informationen erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreispolizeibehörde Olpe.
Ihre Ansprechpartner sind:
Kreispolizeibehörde Olpe
Kortemickestraße 2
57462 Olpe
- Telefon: 02761 9269 3103
- Fax: 02761 9269 3190
- E-Mail: ulrike.schulte@polizei.nrw.de
- Web: www.kreis-olpe.de
- Raum: 211
- Kennung: ZA 1.3
Kreispolizeibehörde Olpe
Kortemickestraße 2
57462 Olpe
- Telefon: 02761 9269 3102
- Fax: 02761 9269 3190
- E-Mail: jens.tigges@polizei.nrw.de
- Web: www.kreis-olpe.de
- Raum: 201
- Kennung: ZA 1.2