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Kleiner Waffenschein

Für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit benötigen Sie einen Kleinen Waffenschein. Dieser kann auf Antrag nach Vollendung des 18. Lebensjahres erteilt werden, wenn der Antragsteller zuverlässig und persönlich geeignet ist.

Merkblatt zum Antrag Kleiner Waffenschein

Nähere Informationen erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreispolizeibehörde Olpe.

 


Ihre Ansprechpartner sind:

Frau Ulrike Schulte

Kreispolizeibehörde Olpe

Kortemickestraße 2
57462 Olpe


Herr Jens Tigges

Kreispolizeibehörde Olpe

Kortemickestraße 2
57462 Olpe