Schießstätten
Schießstätten dienen insbesondere der Ausübung des Schießsports oder sonstigen Schießübungen mit Schusswaffen.
Sowohl für den Betrieb als auch für eine Änderung einer Schießstätte ist eine Genehmigung erforderlich. Die Genehmigung ist mit besonderem Formular zu beantragen.
Neben der erforderlichen Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung des Antragstellers ist insbesondere eine ausreichend hohe Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreispolizeibehörde Olpe.
Ihre Ansprechpartner sind:
Kreispolizeibehörde Olpe
Kortemickestraße 2
57462 Olpe
- Telefon: 02761 9269 3103
- Fax: 02761 9269 3190
- E-Mail: ulrike.schulte@polizei.nrw.de
- Web: www.kreis-olpe.de
- Raum: 211
- Kennung: ZA 1.3
Kreispolizeibehörde Olpe
Kortemickestraße 2
57462 Olpe
- Telefon: 02761 9269 3102
- Fax: 02761 9269 3190
- E-Mail: jens.tigges@polizei.nrw.de
- Web: www.kreis-olpe.de
- Raum: 201
- Kennung: ZA 1.2