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Schießstätten

Schießstätten dienen insbesondere der Ausübung des Schießsports oder sonstigen Schießübungen mit Schusswaffen.

Sowohl für den Betrieb als auch für eine Änderung einer Schießstätte ist eine Genehmigung erforderlich. Die Genehmigung ist mit besonderem Formular zu beantragen.

Neben der erforderlichen Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung des Antragstellers ist insbesondere eine ausreichend hohe Haftpflichtversicherung nachzuweisen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreispolizeibehörde Olpe.

 


Ihre Ansprechpartner sind:

Frau Ulrike Schulte

Kreispolizeibehörde Olpe

Kortemickestraße 2
57462 Olpe


Herr Jens Tigges

Kreispolizeibehörde Olpe

Kortemickestraße 2
57462 Olpe