Erwerb von Schusswaffen
Jeder Erwerb oder die Inbesitznahme einer Schusswaffe ist der Kreispolizeibehörde Olpe unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen, schriftlich anzuzeigen. Die Kreispolizeibehörde trägt die neue Waffe in Ihre Waffenbesitzkarte ein.
Auch beim Erben einer Schusswaffe ist dies der Kreispolizeibehörde Olpe unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige hat spätestens innerhalb eines Monats nach Annahme der Erbschaft oder der dem Ablauf der für die Ausschlagung der Erbschaft vorgeschriebenen Frist zu erfolgen.
Folgende Waffen dürfen Sie nur dann erwerben, wenn Sie vorab eine Erwerbsberechtigung erhalten haben:
- Jäger - Erwerb von Kurzwaffen
- Sportschützen - Erwerb von Waffen und Munition, die in die grüne Waffenbesitzkarte einzutragen sind.
Merkblatt zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz
Nähere Informationen erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreispolizeibehörde Olpe.
Ihre Ansprechpartner sind:
Kreispolizeibehörde Olpe
Kortemickestraße 2
57462 Olpe
- Telefon: 02761 9269 3103
- Fax: 02761 9269 3190
- E-Mail: ulrike.schulte@polizei.nrw.de
- Web: www.kreis-olpe.de
- Raum: 211
- Kennung: ZA 1.3
Kreispolizeibehörde Olpe
Kortemickestraße 2
57462 Olpe
- Telefon: 02761 9269 3102
- Fax: 02761 9269 3190
- E-Mail: jens.tigges@polizei.nrw.de
- Web: www.kreis-olpe.de
- Raum: 201
- Kennung: ZA 1.2