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Schützenfeste und sonstige Brauchtumsveranstaltungen

Auch bei Schützenfesten und Brauchtumsveranstaltungen dürfen Waffen nur dann geführt werden, wenn hierfür eine Genehmigung vorliegt. Zu den Waffen zählen auch Säbel und Degen.

Die Bewilligung kann auf Antrag für die Dauer von bis zu fünf Jahren erteilt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreispolizeibehörde Olpe.


Ihre Ansprechpartner sind:

Frau Ulrike Schulte

Kreispolizeibehörde Olpe

Kortemickestraße 2
57462 Olpe


Herr Jens Tigges

Kreispolizeibehörde Olpe

Kortemickestraße 2
57462 Olpe