Schützenfeste und sonstige Brauchtumsveranstaltungen
Auch bei Schützenfesten und Brauchtumsveranstaltungen dürfen Waffen nur dann geführt werden, wenn hierfür eine Genehmigung vorliegt. Zu den Waffen zählen auch Säbel und Degen.
Die Bewilligung kann auf Antrag für die Dauer von bis zu fünf Jahren erteilt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreispolizeibehörde Olpe.
Ihre Ansprechpartner sind:
Kreispolizeibehörde Olpe
Kortemickestraße 2
57462 Olpe
- Telefon: 02761 9269 3103
- Fax: 02761 9269 3190
- E-Mail: ulrike.schulte@polizei.nrw.de
- Web: www.kreis-olpe.de
- Raum: 211
- Kennung: ZA 1.3
Kreispolizeibehörde Olpe
Kortemickestraße 2
57462 Olpe
- Telefon: 02761 9269 3102
- Fax: 02761 9269 3190
- E-Mail: jens.tigges@polizei.nrw.de
- Web: www.kreis-olpe.de
- Raum: 201
- Kennung: ZA 1.2