Wer kann sich beschweren?
- Jeder Verbraucher
Worüber kann man sich beschweren?
- Über Lebensmittel, Kosmetika, Gegenstände des täglichen Bedarfs (Spielwaren, Bekleidung, Geschirr) und Tabakwaren, die gewerbsmäßig verkauft werden.
- Über Hygienemängel in lebensmittelverarbeitenden Betrieben
Wann kann ich mich beschweren?
- bei Abweichungen in Geruch, Aussehen, Geschmack, Brauchbarkeit, Kennzeichnung, bei Störungen des Wohlbefindens
Wie kann ich mich beschweren?
- vor Ort während der Dienstzeiten (Abgabe des Beschwerdegegenstandes) oder telefonisch
Um im Falle einer Verbraucherbeschwerde tätig werden zu können, benötigen wir folgende Informationen:
- Name, Anschrift, Tel.-Nr. des Beschwerdeführers
- den Beschwerdegrund
- wann und wo die Lebensmittel gekauft (Kaufbeleg) bzw. verzehrt wurden, wie sie gelagert oder transportiert wurden
- welche gesundheitlichen Beschwerden wurden wann ausgelöst (Durchfall, Erbrechen), behandelnder Arzt
Bei berechtigten Beschwerden erfolgt die Untersuchung der Ware kostenlos. Der/Die Beschwerdeführer/in wird über das Ergebnis der Untersuchung informiert. Proben, die aus privaten Gründen untersucht werden sollen, können nicht angenommen werden.