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Wer kann sich beschweren?

  • Jeder Verbraucher

Worüber kann man sich beschweren?

  • Über Lebensmittel, Kosmetika, Gegenstände des täglichen Bedarfs (Spielwaren, Bekleidung, Geschirr) und Tabakwaren, die gewerbsmäßig verkauft werden.
  • Über Hygienemängel in lebensmittelverarbeitenden Betrieben

Wann kann ich mich beschweren?

  • bei Abweichungen in Geruch, Aussehen, Geschmack, Brauchbarkeit, Kennzeichnung, bei Störungen des Wohlbefindens

Wie kann ich mich beschweren?

  • vor Ort während der Dienstzeiten (Abgabe des Beschwerdegegenstandes) oder telefonisch

Um im Falle einer Verbraucherbeschwerde tätig werden zu können, benötigen wir folgende Informationen:

  • Name, Anschrift, Tel.-Nr. des Beschwerdeführers
  • den Beschwerdegrund
  • wann und wo die Lebensmittel gekauft (Kaufbeleg) bzw. verzehrt wurden, wie sie gelagert oder transportiert wurden
  • welche gesundheitlichen Beschwerden wurden wann ausgelöst (Durchfall, Erbrechen), behandelnder Arzt

Bei berechtigten Beschwerden erfolgt die Untersuchung der Ware kostenlos. Der/Die Beschwerdeführer/in wird über das Ergebnis der Untersuchung informiert. Proben, die aus privaten Gründen untersucht werden sollen, können nicht angenommen werden.